Entscheidung über Auslieferung von Neonazi Liebich vertagt
Auslieferung von Neonazi Liebich: Entscheidung vertagt

Pilsen – Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung der Neonazi-Szene-Angehörigen Marla Svenja Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni verschoben. Liebich hatte am Montag vor Gericht ausgesagt, sie befürchte, in einem deutschen Gefängnis ums Leben zu kommen. Die Verschiebung kam für viele Beobachter unerwartet.

Hintergrund des Falls

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war sie jedoch nie erschienen, stattdessen floh sie und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt sie in Tschechien in Haft. Eine Auslieferung lehnte sie ab.

Staatsanwaltschaft zeigt sich zuversichtlich

Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie hatte einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Auch nach dem ersten Prozesstag ging der hallesche Staatsanwalt Dennis Cernota weiterhin davon aus, dass es bei dem Verfahren zu keinen größeren Problemen kommt. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, so Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten korrekt gehandelt haben.

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Die Entscheidung des Gerichts wird nun mit Spannung erwartet. Sollte Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden, müsste sie ihre Haftstrafe antreten. Die nächste Verhandlung ist für den 1. Juni angesetzt.

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