Schleswig-Holstein: Baby verhungert – Eltern wegen Mordes angeklagt
Baby verhungert: Eltern in Brunsbüttel angeklagt

Schleswig-Holstein: Vier Monate altes Baby verhungert – Eltern wegen Mordes angeklagt

In Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen ist ein tragischer Fall von Kindstod aufgedeckt worden. Ein vier Monate altes Mädchen starb Ende September in seinem Zuhause, nachdem es nach vorläufigen Obduktionsergebnissen verhungert ist. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat nun Anklage gegen die Eltern erhoben und wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen vor.

Grausame Tat durch Vernachlässigung

Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow erklärte, dass die Eltern das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt hätten. Aufgrund der einmonatigen Leidenszeit des Säuglings wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen. Die Anklage lautet auf Mord durch Unterlassen, was bedeutet, dass die Eltern durch ihr Nichtstun den Tod des Kindes bewusst in Kauf genommen haben sollen.

Seit dem Tod des Babys befinden sich beide Eltern in Untersuchungshaft. Die damals knapp dreijährigen Geschwister des Opfers, ein Zwillingspaar, wurden in Obhut genommen und anderweitig untergebracht. Über die Zulassung der Anklage wird das Landgericht Itzehoe entscheiden, wobei der Prozessbeginn bisher noch nicht feststeht.

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Weitere Ermittlungen und Nebenverfahren

Neben dem Hauptverfahren gegen die Eltern laufen drei Nebenverfahren. Ein Verfahren richtet sich gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts im Kreis Dithmarschen, dem fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen wird. Zwei weitere Verfahren betreffen Bekannte der Eltern, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der Fall wurde zunächst durch einen Bericht der „Bild“-Zeitung bekannt und hat landesweit für Entsetzen gesorgt. Die Ermittlungen dauern an, während die genauen Umstände der Vernachlässigung und die Rolle der beteiligten Institutionen weiter aufgeklärt werden.

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