Baby Ashley verhungert: Eltern wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht
Ein tragischer Fall erschüttert derzeit die schleswig-holsteinische Stadt Brunsbüttel und die gesamte Justiz. Die erst vier Monate alte Ashley starb am 26. September in ihrem Elternhaus – mit einem Körpergewicht von weniger als einem Kilogramm. Dieser Umstand hat selbst erfahrene Ermittler zutiefst bestürzt. Seit Dienstag müssen sich die Eltern des Mädchens, Tim Ole H. (24) und Vanessa H. (24), vor dem Landgericht Itzehoe für den Tod ihrer Tochter verantworten.
Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft erhebt den schwerwiegenden Vorwurf des Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Laut Anklage sollen die Eltern ihr Kind über einen Zeitraum von etwa einem Monat nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Staatsanwaltschaftssprecher Peter Müller-Rakow erklärte dazu: „Nach unseren Ermittlungen wurde das Kind über etwa einen Monat nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt. Das führte zu erheblichen Leiden.“
Die Staatsanwältin Maxi Wantzen, die selbst den Tatort besichtigte, geht davon aus, dass beide Eltern gemeinschaftlich gehandelt haben sollen. Eine ausdrückliche Absprache sei dafür juristisch nicht zwingend erforderlich. Die Anklage vertritt die Auffassung, dass Ashley qualvoll verhungert sei.
Verfahrensablauf und Beteiligte
Zu Prozessbeginn wurden beide Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal 11 geführt. Sie weisen jede Schuld von sich und wollten sich zunächst nicht zur Sache äußern. Zu den Verfahrensbeteiligten gehören neben dem Kieler Psychiater Professor Arno Deister auch Vertreter der Nebenklage. Diese wird durch die dreijährigen Zwillingsgeschwister von Ashley gebildet, die durch einen Vormund und eine Anwältin vertreten werden.
Das Gericht lehnte einen Antrag der Verteidigung ab, die Öffentlichkeit während der Vernehmung der Angeklagten auszuschließen. Seit dem Tod ihrer Tochter befindet sich die Mutter in Untersuchungshaft.
Zentrale Fragen des Prozesses
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen mehrere entscheidende Fragen:
- Woran genau ist Ashley gestorben?
- Haben die Eltern die lebensbedrohliche Situation erkannt und dennoch nicht gehandelt?
- Hätte das tragische Geschehen verhindert werden können?
Die Staatsanwaltschaft äußerte sich bisher nicht zur möglichen Motivlage der Eltern. Für den Vorwurf des Mordes sieht das deutsche Strafgesetzbuch grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Der Prozess wird am 24. März um 9.30 Uhr fortgesetzt. Die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren werfen grundlegende Fragen zum Schutz von Kleinkindern und zur Verantwortung von Eltern auf.



