Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hat die nach dem Brandanschlag auf das Grundstück des Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner ausgesetzte Belohnung in Höhe von bis zu 10.000 Euro zurückgezogen. Dies gab die Behörde mit Sitz in Brandenburg an der Havel in einer kurzen Mitteilung bekannt.
Ermittlungen gegen zwei Bekannte
Einige Tage nach dem Anschlag am 4. Januar hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen sollten. Inzwischen ermittelt die Behörde gegen zwei Bekannte des Antisemitismusbeauftragten. Die Motivlage ließen die Ermittler bislang jedoch offen.
Büttner selbst gab an, die beiden verdächtigen Männer seit 2019 zu kennen. Unter anderem habe er 2023 mit ihnen eine Gesellschaft gegründet, die jedoch nie aktiv gewesen sei, so Büttner im April. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt sich bislang mit Informationen zu ihren Ermittlungen bedeckt.
Gespräch mit Landtagspräsidentin
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke wollte im Zusammenhang mit dem Fall auch ein Gespräch mit Büttner führen, wie es von einer Sprecherin der Landtagsverwaltung hieß. Liedtke ist oberste Dienstherrin des Beauftragten, der am Landtag angesiedelt ist.
Auf dem Privatgrundstück Büttners in Templin hatten Täter ein Gebäude in Brand gesetzt. Es stand neben dem Wohnhaus, in dem Büttner mit seiner Familie lebt. Verletzt wurde niemand. An der Haustür des Wohnhauses wurde außerdem mit roter Farbe ein Dreieck angebracht. Laut Generalstaatsanwaltschaft entsprach es dem Zeichen, das die palästinensische Terrororganisation Hamas nutzt. Zudem ging ein Drohbrief gegen Büttner beim Landtag in Potsdam ein.



