Berliner zu einem Jahr Haft verurteilt: Digitale Gewalt gegen Polizei und Justiz
Berliner zu einem Jahr Haft für digitale Gewalt verurteilt

Berliner zu einem Jahr Haft verurteilt: Digitale Gewalt gegen Polizei und Justiz

Ein 37-jähriger Berliner ist wegen massiver digitaler Gewalt gegen Polizei- und Justizvertreter zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann schuldig, nachdem er über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren wiederholt E-Mails und Schreiben mit vulgären Beleidigungen und schweren Bedrohungen verschickt hatte.

20 Hass-Schreiben über vier Jahre

Im Zentrum des Prozesses standen insgesamt 20 Schreiben, die zwischen Juli 2020 und November 2024 verfasst wurden. Der Angeklagte richtete seine Attacken gezielt gegen mehrere Polizisten, Richter und eine Amtsanwältin. Die Inhalte waren geprägt von hässlichen Beschimpfungen und konkreten Drohungen, die bis hin zu Brandanschlägen und Schüssen reichten.

Eine 45-jährige Amtsanwältin, die als Zeugin aussagte, schilderte die Belastung durch die digitalen Angriffe. „Die Mails gingen teilweise im Minutentakt an die Poststelle unserer Behörde“, berichtete sie. Der Verfasser habe darin unter anderem die Rückgabe von Gegenständen gefordert, die bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt worden waren. „Nur ein Teil dieser Mails führte zu einer Anzeige“, fügte sie hinzu.

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Keine positive Sozialprognose

Das Gericht begründete das harte Urteil mit der fehlenden Einsicht des Angeklagten. Frühere Verurteilungen zu hohen Geldstrafen wegen ähnlicher Taten hätten ihn offensichtlich nicht beeindruckt. Hintergrund der Schreiben waren Ermittlungsverfahren gegen den Mann, die er mit seinen Attacken zu beeinflussen versuchte.

Im Prozess bestritt der 37-Jährige alle Vorwürfe. „Ich habe das nicht gemacht“, behauptete er, obwohl er sich bereits seit dreieinhalb Monaten in Untersuchungshaft befand. Er betonte, keine Probleme mit Polizei und Behörden zu haben.

Urteil folgt Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden.

Die Richter sahen in dem Fall keine positive Sozialprognose. Die wiederholten und eskalierenden digitalen Angriffe auf staatliche Institutionen und deren Mitarbeiter wurden als schwerwiegende Straftaten bewertet, die eine unbedingte Haftstrafe rechtfertigen.

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