Bewährungsstrafe nach Messer-Attacke in Bremer Flüchtlingsheim
Bewährungsstrafe nach Messer-Attacke in Flüchtlingsheim

Im Prozess um eine Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft in Bremen hat das Landgericht einen 56-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte, ein Ukrainer, war ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt, bestritt jedoch von Beginn an eine Tötungsabsicht.

Hintergrund der Tat

Die Tat ereignete sich Ende 2024. Der Angeklagte gab an, unmittelbar vor der Messerattacke entdeckt zu haben, dass ihm Geld gestohlen worden sei. Er habe seinen Zimmernachbarn verdächtigt und ihn unter Alkoholeinfluss für den mutmaßlichen Diebstahl bestrafen wollen. Das Opfer erlitt eine Schnittwunde im Gesicht.

Urteil des Landgerichts

Das Gericht folgte der Einlassung des Angeklagten und sprach ihn nicht des versuchten Mordes, sondern der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bei der Urteilsfindung wurden die alkoholbedingte Enthemmung des Angeklagten sowie seine geständige Aussage berücksichtigt.

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Das Opfer konnte sich im Prozess als Nebenkläger beteiligen. Die genaue Höhe der Bewährungsstrafe wurde nicht mitgeteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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