Bitcoin-Milliarden vor Gericht: Prozess um illegales Streamingportal movie2k.to
Ein spektakulärer Strafprozess mit milliardenschweren Dimensionen hat am Landgericht Leipzig begonnen. Im Zentrum der Verhandlung stehen die mutmaßlichen Betreiber des ehemals größten illegalen Streamingportals Deutschlands, „movie2k.to“, sowie ein gewaltiges Bitcoin-Vermögen, das aus den kriminellen Aktivitäten entstanden sein soll. Die Anklage wirft den beiden Männern, 42 und 39 Jahre alt, gewerbsmäßige Geldwäsche in insgesamt 192 Fällen und Steuerhinterziehung vor.
Vom Raubkopie-Portal zum Krypto-Schatz
Das Portal „movie2k.to“ startete im Jahr 2008 und entwickelte sich laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden bis Mitte 2012 zum größten Anbieter illegaler Film- und Serienkopien in Deutschland. Staatsanwalt Patrick Pintaske verlas in der Anklageschrift beeindruckende Zahlen: „Bis zu 2,5 Millionen Menschen auf der ganzen Welt nutzten dieses Portal täglich.“ Die Betreiber boten rund 880.000 Raubkopien an und erzielten ihre Gewinne primär durch Werbeverträge, später auch durch kostenpflichtige Abonnements für bevorzugten Zugang.
Nach der Abschaltung des Portals im Mai 2013 tauchten die Hauptverantwortlichen unter. Der mutmaßliche Kopf des Portals investierte laut Anklage einen Großteil der illegal erwirtschafteten Gewinne in die Kryptowährung Bitcoin. „Insgesamt erwarb er 136.000 Bitcoins“, heißt es in den Anklageschriften. Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 übergab er den Ermittlern knapp 50.000 dieser Bitcoins – die bislang größte Sicherstellung von Kryptowährung durch deutsche Behörden.
Milliardenerlös durch Bitcoin-Verkauf
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ließ die beschlagnahmten Bitcoins Mitte 2024 aus Sorge vor Wertverlusten veräußern. „Innerhalb von knapp vier Wochen wurden die Bitcoins in kleinen Tranchen verkauft“, erklärte die Sprecherin des Leipziger Landgerichts, Katrin Seidel. Der Erlös belief sich aufgrund der enormen Kursentwicklung auf etwa 2,64 Milliarden Euro. Dieses Geld wurde auf ein Konto der Landesjustizkasse eingezahlt und wird dort verwahrt.
Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass der Hauptangeklagte noch über weitere rund 57.000 Bitcoins verfügt, die beim aktuellen Kurs einen Wert von etwa drei Milliarden Euro haben könnten. Zudem soll er während seiner Jahre im Untergrund durch Geldwäsche mindestens 125 Millionen Euro erlangt haben. Der Verbleib dieser Vermögenswerte ist bisher ungeklärt.
Vorwürfe der systematischen Verschleierung
Die Anklage wirft dem 42-Jährigen vor, mit erheblicher krimineller Energie versucht zu haben, den Erwerb und Verkauf der Bitcoins zu verschleiern. Laut Generalstaatsanwaltschaft verteilte er das Vermögen auf verschiedene Auslandskonten, nutzte Scheinidentitäten, täuschte Verkäufe vor und nahm die Hilfe von undurchsichtigen Finanzagenten in Anspruch. „Er spürte den Druck der Ermittler und wollte sich so deren Zugriff entziehen“, betonte Staatsanwalt Pintaske.
Ursprünglich waren auch Urheberrechtsverletzungen in rund 220.000 Fällen Teil der Anklage. Das Landgericht sieht diese jedoch inzwischen als verjährt an, sodass sie nicht mehr Gegenstand des Strafverfahrens sind. Die Ermittlungen zogen sich über Jahre hinweg und führten zur internationalen Fahndung nach den Haupttätern. Zwei Männer, darunter der Programmierer des Portals, wurden Ende 2019 festgenommen, legten Geständnisse ab und unterstützten die Behörden. Sie erhielten 2023 rechtskräftig Bewährungsstrafen.
Wer erhält das milliardenschwere Vermögen?
Derzeit sind die Angeklagten noch rechtmäßige Eigentümer des eingezahlten Geldes, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Sollte der Hauptangeklagte freigesprochen werden, würde das Vermögen auf sein Konto zurückfließen. Bei einer Verurteilung entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer in Leipzig auch über die mögliche Einziehung des Vermögens.
Die Vermögensabschöpfung dient der Wiedergutmachung erlittener Schäden. Denkbar sind Schadensersatzansprüche von Filmgesellschaften oder Steuerschulden der Angeklagten im Ausland. „Wer einen Anspruch und in welchem Umfang hat, wird dann in einem sogenannten Vollstreckungsverfahren geklärt“, erläuterte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Sollte nach der Begleichung aller Ansprüche noch Geld übrig bleiben, würde dieses in die Landeskasse fließen.
Der Prozess wird am 5. März fortgesetzt, das Gericht hat weitere Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt. Die Verhandlung verspricht nicht nur strafrechtliche Klärung, sondern auch die Entscheidung über eines der größten beschlagnahmten Vermögen in der deutschen Justizgeschichte.



