Prozess in Braunschweig: Mordversuch mit Ameisensäure? Angeklagte bestreitet Vorwürfe
Am Landgericht Braunschweig hat ein aufsehenerregender Prozess um einen mutmaßlichen Mordversuch mit hochkonzentrierter Ameisensäure begonnen. Die Angeklagte, eine 27-jährige Frau aus dem niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel, wehrte sich entschieden gegen die schweren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ihr 32-jähriger Ex-Partner überlebte den Säureangriff, erblindete jedoch vollständig und musste aufgrund der schweren Verletzungen mehrere Tage im künstlichen Koma verbringen.
Staatsanwaltschaft wirft Mordversuch aus Habgier vor
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft der Angeklagten vor, in einer Trennungsphase versucht zu haben, ihren Mann mit Ameisensäure zu töten. Laut Anklage soll sich die Frau entschlossen haben, ihren Partner zu ermorden, um an eine Versicherungssumme von 400.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung zu gelangen. Die Ermittler schildern, dass die Angeklagte ihren Mann im November 2025 unter einem Vorwand in den Keller des gemeinsamen Hauses in Schladen-Werla lockte, wo auch die beiden gemeinsamen Kinder lebten.
Von hinten soll die Frau ihrem wehrlosen Opfer die ätzende Flüssigkeit über Kopf und Gesicht geschüttet haben. Der Mann konnte sich retten und gelangte vor das Haus, wo ein Nachbar Erste Hilfe leistete und umgehend den Notruf wählte. Durch die Säureeinwirkung wurden die Hornhäute beider Augen vollständig zerstört, was zur dauerhaften Erblindung führte. Zusätzlich erlitt der Geschädigte schwere Verätzungen am Hals und an den Armen.
Angeklagte bestreitet Tat und weist auf Unschuldsvermutung hin
Die Angeklagte, die seit dem Vorfall in Untersuchungshaft sitzt, wies den Vorwurf eines Mordversuchs aus Heimtücke und Habgier zum Prozessauftakt entschieden zurück. In ihrer Aussage vor Gericht schilderte sie, es habe einen Kampf um die Flasche mit der Säure gegeben. Nach einer Abwehrbewegung sei es dann zu dem folgenschweren Vorfall gekommen. „Ich bin immer gut hingekommen mit dem Geld“, betonte die 27-Jährige und verwies auf ihre finanzielle Unabhängigkeit.
Es gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung, bis eine gerichtliche Verurteilung erfolgt. Die Verteidigung der Angeklagten wird voraussichtlich in den kommenden Verhandlungstagen weitere Entlastungszeugen und Beweismittel vorlegen. Der Prozess wirft nicht nur Fragen zur Tatmotivation auf, sondern auch zu den psychologischen Dynamiken in Trennungsphasen und den Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Chemikalien.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern und weitere belastende sowie entlastende Details ans Licht bringen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, auf eine hohe Strafe zu plädieren, sollte sich die Schuld der Angeklagten bestätigen. Die Opferhilfeorganisationen begleiten den Fall mit großer Aufmerksamkeit, da er exemplarisch für die Gefahren häuslicher Gewalt in Eskalationssituationen steht.



