Landgericht Bremen verhängt Haftstrafe: Tanztrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt
Bremen: Tanztrainer wegen Kindesmissbrauchs zu Haft verurteilt

Landgericht Bremen verhängt mehrjährige Haftstrafe gegen Tanztrainer

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Tanztrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann während seiner Tätigkeit als Trainer in einer Bremerhavener Tanzschule zwischen 2009 und 2022 an Jungen sexuelle Handlungen ausführte und solche an sich vornehmen ließ.

Urteilsbegründung erfolgte hinter verschlossenen Türen

Das Strafmaß wurde zwar öffentlich verkündet, die detaillierte Urteilsbegründung fand jedoch nicht-öffentlich statt. Dies geschah auf Antrag sowohl der Opfer als auch des Angeklagten, wie die Vorsitzende Richterin erklärte. In der Begründung müsse das Gericht genau darlegen, um welche Handlungen es sich handele, was zu einer Gefahr der Stigmatisierung der Opfer führen könnte. Zum Schutz der Geschädigten und des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit daher ausgeschlossen.

Der Deutsche wurde wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs in zahlreichen Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

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Fall erregte durch mutmaßliches Opfer Avemoves Aufsehen

Der Fall sorgte besonders für Aufmerksamkeit, da eines der mutmaßlichen Opfer der bekannte Profitänzer und Tiktok-Star Avemoves ist, der aus Bremerhaven stammt. In einem Youtube-Video vom April 2025 berichtete er erstmals öffentlich vom jahrelangen Missbrauch durch seinen ehemaligen Tanzlehrer. Diese Enthüllung trug maßgeblich dazu bei, dass der Fall vor Gericht gebracht wurde und nun zu einer Verurteilung führte.

Die nicht-öffentliche Urteilsbegründung unterstreicht die Sensibilität des Themas und den Schutzbedarf der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Das Gericht betonte, dass durch die detaillierte Schilderung der Taten in der Begründung Umstände aus der Intimsphäre der Opfer bekannt werden könnten, was vermieden werden soll.

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