Klage um American Bully: Bruder will Hund nach Tod des Halters behalten
Bruder klagt auf Herausgabe von Hund Sam

Der Fall des American-Bully-XL-Rüden Sam, der seinen Halter möglicherweise totgebissen hat, beschäftigt weiter die Justiz. Der Bruder des Verstorbenen hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht, um das Tier vom Landkreis Vechta zurückzuerhalten. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage, über die zuvor die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet hatte.

Hund saß neben leblosem Herrchen

Der Vorfall ereignete sich am 8. Januar in Lohne im Landkreis Vechta. Eine Passantin entdeckte den leblosen Mann in einem Straßengraben. Neben ihm saß sein Hund Sam, der nicht von der Seite wich und sich gegenüber Polizei und Rettungskräften aggressiv verhielt. Der Mann starb vermutlich durch Bisse des Tieres.

Wesenstest bestanden

Der Landkreis Vechta ordnete daraufhin einen Wesenstest für Sam an, den der Hund bestand. Grundsätzlich dürfe das Tier damit wieder an einen neuen Halter vermittelt werden, teilte die Behörde mit. Zuvor hatten Zehntausende Menschen eine Petition gegen eine mögliche Einschläferung unterzeichnet. Eine weitere Petition forderte unter anderem eine rechtsmedizinische Zweitmeinung und die öffentliche Dokumentation des Wesenstests.

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Bruder lebte mit Verstorbenem und Hund zusammen

Der Bruder des Getöteten, der laut Zeitungsbericht mit dem Verstorbenen und Sam in einer Wohngemeinschaft lebte, möchte den Hund nun bei sich aufnehmen. Der Landkreis Vechta verweigert jedoch die Herausgabe. „Aktuell sind noch nicht alle Antragsvoraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes sowie für die damit einhergehende Herausgabe des Hundes erfüllt“, erklärte eine Kreissprecherin.

Wann das Verwaltungsgericht über die Klage entscheiden wird, ist noch offen. Der Gerichtssprecher betonte, dass derzeit kein Termin für eine Entscheidung absehbar sei. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte Sam zu seinem Bruder ziehen. Der Landkreis betont jedoch, dass zunächst alle Voraussetzungen für die Haltung eines gefährlichen Hundes erfüllt sein müssten.

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