Bundespolizei vereitelt mutmaßliche Schleusung an deutsch-polnischer Grenze
In einer nächtlichen Aktion konnte die Bundespolizei in der Nacht zum Sonntag das Einschleusen zweier afghanischer Staatsangehöriger nach Deutschland verhindern. Gleichzeitig wurde ein mutmaßlicher Schleuser gefasst, der die beiden Männer über den Grenzübergang Pomellen nach Deutschland bringen sollte. Die Bundespolizei gab diese Informationen in einer offiziellen Mitteilung bekannt.
Autofahrer mit polnischem Kennzeichen gestoppt
Kurz nach Mitternacht stoppten die Beamten einen 27-jährigen Ukrainer mit seinem Pkw an der Bundesstraße 113 in der Nähe von Pomellen. Der Mann war mit einem Audi unterwegs, der ein polnisches Kennzeichen trug. Zeitgleich entdeckten die Bundespolizisten zwei weitere Personen in der unmittelbaren Umgebung.
Bei der anschließenden Befragung räumte der Ukrainer ein, die gesichteten Personen abholen zu wollen. Daraufhin wurde er vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei leitete umgehend eine Fahndung nach den beiden weiteren Personen ein, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam.
Hubschrauber unterstützt erfolgreiche Fahndung
Gegen 5 Uhr morgens konnte mit Unterstützung des Polizeihubschraubers ein 19-jähriger Afghane in einem Waldstück nahe der B113 aufgegriffen werden. Drei Stunden später, gegen 8 Uhr, gelang es der Bundespolizei auch den zweiten Mann, einen 29-jährigen Afghanen, zu fassen. Dieser wurde durch Hubschrauberhilfe zwischen Neu-Grambow und Grenzdorf in Gewahrsam genommen.
Der vorläufig festgenommene Ukrainer wurde nach der Anzeigenaufnahme wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern aus dem Gewahrsam entlassen. Die beiden afghanischen Staatsangehörigen wurden über den Grenzübergang Pomellen nach Polen zurückgeschoben.
Die Bundespolizei betonte, dass die erfolgreiche Operation insbesondere der gezielten Fahndung mit Hubschrauberunterstützung in der Nähe der B113 bei Pomellen zu verdanken sei. Diese Maßnahmen hätten entscheidend dazu beigetragen, die mutmaßliche Schleusung zu vereiteln und die beteiligten Personen zu stellen.



