Neue Streikwelle bei Lufthansa: Piloten und Flugbegleiter im Ausstand – Rechte für Passagiere
Lufthansa-Streiks: Was Reisende jetzt wissen müssen

Neue Streikwelle bei Lufthansa trifft Passagiere hart

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa hält unvermindert an und bringt erhebliche Unruhe für Reisende mit sich. Nachdem bereits am Wochenanfang Piloten im Ausstand waren, streiken aktuell Flugbegleiter, und zum Ende der Woche sind erneut Pilotenstreiks angekündigt. Diese anhaltenden Proteste führen zu zahlreichen Flugstreichungen bei Lufthansa, Lufthansa Cityline und Eurowings, was Passagiere vor große Herausforderungen stellt.

Streikaktionen und betroffene Fluggesellschaften

Die Vereinigung Cockpit hat für Donnerstag und Freitag Pilotenstreiks bei der Lufthansa und Lufthansa Cityline angekündigt, während Eurowings nur am Donnerstag betroffen ist. Parallel dazu rufen die Gewerkschaft Ufo Flugbegleiter bei Lufthansa und Lufthansa Cityline zu Streiks auf, die am Mittwoch und Donnerstag stattfinden. Diese koordinierten Aktionen resultieren in einer signifikanten Anzahl von Flugausfällen und Verspätungen, die bis Freitag andauern werden.

Die Lufthansa empfiehlt Passagieren dringend, vor der Anreise zum Flughafen den aktuellen Flugstatus zu überprüfen. Bei Buchungen über Reisebüros sollten sich Reisende direkt an diese wenden. Die Airline plant, betroffene Passagiere aktiv per E-Mail über Annullierungen und Umbuchungen zu informieren. Zudem sollen möglichst viele Flüge durch andere Airlines der Lufthansa-Gruppe oder Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden, um die Auswirkungen zu minimieren.

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Wichtige Rechte für betroffene Passagiere

Gemäß der EU-Verordnung für Fluggastrechte haben Reisende bei streikbedingten Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen von mehr als fünf Stunden klare Ansprüche. Diese umfassen:

  1. Recht auf Ersatzbeförderung: Airlines müssen eine alternative Beförderung schnellstmöglich organisieren, inklusive der Prüfung von Flügen bei Wettbewerbern. Lufthansa bietet in der Regel automatische Umbuchungen an, und für innerdeutsche Verbindungen kann der „Good for train“-Service genutzt werden. Falls keine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten wird, dürfen Reisende selbst einen alternativen Flug buchen und die Kosten zurückfordern.
  2. Recht auf Verpflegung und Hotelzimmer: Bei Flugausfällen oder verlängerten Aufenthalten muss die Fluggesellschaft für notwendige Getränke, Mahlzeiten und Hotelübernachtungen aufkommen. Pauschalreisende sollten sich hierfür an ihren Veranstalter wenden.
  3. Recht auf Entschädigung: Bei kurzfristigen Flugausfällen oder größeren Verspätungen können Passagiere Entschädigungen von 250 bis 600 Euro beanspruchen, abhängig von der Fluglänge. Streiks durch eigenes Personal gelten nicht als außergewöhnliche Umstände, sodass die Airline für Entschädigungen haftet, im Gegensatz zu externen Faktoren wie Fluglotsenstreiks.

Reisende sollten diese Rechte nutzen und sich auf den Informationsseiten von Lufthansa und Eurowings über Details zu Umbuchungen und Erstattungen informieren. Die aktuelle Situation erfordert erhöhte Aufmerksamkeit und proaktives Handeln, um Reisepläne trotz der Streiks bestmöglich zu gestalten.

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