Oberlandesgericht Celle verhängt mehrjährige Haftstrafe für Hisbollah-Unterstützer
Das Oberlandesgericht Celle hat einen Mann wegen seiner Unterstützung für die schiitische Miliz Hisbollah zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 1990 geborene Angeklagte wurde für schuldig befunden, Beihilfe zum versuchten Mord geleistet, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen und mehrfach gegen Embargobestimmungen der Europäischen Union verstoßen zu haben.
Verdeckte Tätigkeit als Einkäufer und Lieferant
Nach Überzeugung des Gerichts bekannte sich der zuletzt in Salzgitter wohnhafte Mann spätestens im Jahr 2016 zur Hisbollah. Für die Organisation agierte er wiederholt verdeckt als Einkäufer und Lieferant. Seine Hauptaufgabe bestand darin, Komponenten für das Drohnenprogramm der Miliz zu beschaffen.
Insgesamt besorgte er Elektro- und Benzinmotoren, Propeller sowie Gelenklager im Wert von etwa einer Million Euro. Diese Teile wurden auf Provisionsbasis erworben und dienten dem Bau von Drohnen, die für Angriffe genutzt wurden.
Beihilfe zum versuchten Mord durch Drohnenangriff
Ein Teil der gelieferten Ausrüstung wurde nach Ansicht des Senats in Sprengstoffdrohnen verbaut, mit denen die Hisbollah Ziele in Israel angriff. Konkret soll eine Drohne im Oktober 2024 in einem Seniorenheim in der Küstenstadt Herzlia nahe Tel Aviv explodiert sein. In den Überresten dieser Drohne fanden sich bestellte Bauteile des Angeklagten, was zur Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord führte.
Mildernde Umstände und weitere Konsequenzen
Das Gericht wertete zugunsten des Verurteilten, dass er nicht vorbestraft war und durch ein umfangreiches Teilgeständnis das Hauptverfahren deutlich verkürzte. Zudem wurden sein Aufwachsen in einem Hisbollah-freundlichen Umfeld, seine zwei kleinen Kinder und seine seit Sommer 2024 andauernde Untersuchungshaft als mildernd berücksichtigt.
Der Verurteilte bleibt auch nach dem Urteil in Untersuchungshaft, da das Gericht Fluchtgefahr und seine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Gründe nannte. Er trägt die Kosten des Verfahrens und kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich neun Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.



