Münchner Gericht verurteilt chinesischen Studenten zu 11 Jahren Haft für brutale Vergewaltigungen
Chinesischer Student zu 11 Jahren Haft für Vergewaltigungen verurteilt

Münchner Gericht verurteilt chinesischen Studenten zu elf Jahren Haft

Ein 28-jähriger chinesischer Student ist am Dienstag vor dem Landgericht München I zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Richter verhängten zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Mann hatte seine damalige Freundin in seiner Wohnung acht Mal betäubt, vergewaltigt und die brutalen Taten gefilmt.

„Das Schlimmste, das sie je gesehen habe“

Die Ermittlerin bezeichnete die Videos nach Angaben des Gerichts als „das Schlimmste, das sie je gesehen habe“. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie der Täter seiner wehrlosen Freundin Medikamente nachspritzte oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückte, um sicherzustellen, dass sie nicht aufwachte. Der 28-Jährige legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der besonderen Schwere der Schuld eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Anklage umfasste versuchten Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, schwere Vergewaltigung und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch das Filmen der Taten. Die Verteidigung plädierte hingegen auf sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.

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Richter nennt Taten „monströs“ und „menschenverachtend“

Richter Markus Koppenleitner verurteilte die Taten mit deutlichen Worten und bezeichnete sie als „hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend und monströs“. Der Chinese hatte sich in Chatgruppen mit Landsleuten in Berlin und Frankfurt ausgetauscht. Zwei weitere Mitglieder dieses Netzwerks wurden bereits in früheren Verfahren verurteilt.

Abscheuliche Chats mit frauenverachtenden Bezeichnungen

Der Inhalt der Chats wurde vom Gericht als „extrem menschen- und frauenverachtend“ bewertet. Die Täter gaben ihren Gruppen den Namen „Fahrschule“ und verwendeten abstoßende Bezeichnungen für ihre Opfer:

  • „Privatautos“ für die eigene Frau oder Freundin
  • „Luxusautos“ für besonders hübsche Frauen
  • „tote Schweine“ für betäubte Frauen

Vergleich mit dem Fall Gisèle Pelicot

Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die über knapp zehn Jahre von ihrem damaligen Ehemann betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. Richter Koppenleitner betonte: „Pelicot ist kein Einzelfall. Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit.“

Das Urteil unterstreicht die ernste Dimension solcher Verbrechen und die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung. Die Sicherungsverwahrung soll sicherstellen, dass der Täter auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht wieder gefährlich werden kann.

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