Corona-Hilfen-Betrug in Neustrelitz: Paar erschleicht 30.000 Euro
Ein Paar aus Neustrelitz ist am Amtsgericht Neubrandenburg wegen Betrugs an Corona-Hilfsgeldern zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten durch falsche Angaben über zwei Jahre hinweg insgesamt 29.508,54 Euro erschlichen. Richterin Tanja Krüske verhängte gegen den 44-jährigen Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten und gegen seine 39-jährige Frau fünf Monate Haft, beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Falsche Anträge und familiäre Motive
Die Angeklagten gestanden, das zuständige Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2022 mit unwahren Angaben getäuscht zu haben. Sie begründeten ihre Taten damit, als siebenköpfige Familie "richtig leben" zu wollen. "Wir haben den Kindern auch mal was Gutes gönnen wollen", erklärte die Mutter von fünf Kindern während des Prozesses. Insgesamt stellten sie zehn Anträge auf verschiedene Corona-Hilfen wie "Überbrückungshilfe" und "Neustarthilfe".
Der Mann arbeitete als Kurierfahrer und versuchte sich nebenbei als Discjockey, während die Frau angab, zu Hause zu sein. Ihr Anwalt Uwe Raddatz führte aus, dass die damalige Aussage des Schweriner Wirtschaftsministeriums, jedem in Corona-Problemen helfen zu wollen, wohl "falsch angekommen" sei.
Systematischer Betrug und chaotische Wohnverhältnisse
Der Freizeit-DJ, der bereits zehn Vorstrafen – überwiegend wegen Betrugs – vorweisen kann, stellte im März 2020 den ersten Antrag auf "Corona-Soforthilfe für Kleingewerbe in der Unterhaltungsbranche". Das Förderinstitut prüfte offenbar nur oberflächlich und zahlte 3000 Euro aus. In der Folge reichten die beiden neun weitere Anträge mit unterschiedlichsten falschen Angaben ein, darunter eine vorgebliche selbstständige Tätigkeit der Frau als Reinigungsservice.
Der Betrug flog erst im Mai 2022 auf. Besonders peinlich für die Familie war eine Durchsuchung im Jahr 2023, bei der "verwahrloste Zustände" in ihrem gemieteten Haus festgestellt wurden. Überall lagen Kleidungsstücke, Hundekot und Müll, sodass das Jugendamt eingeschaltet werden musste. Seitdem erhält die Familie Unterstützung durch eine Familienhilfe.
Vorbelastetes Paar und gerichtliche Entscheidung
Das Paar hat gemeinsam 16 Vorstrafen: sie sechs, er zehn, davon mehrere wegen Betrug. Der Mann hatte bereits fünf Bewährungsstrafen. Oberstaatsanwalt Tim Wischmann beantragte für ihn eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die jedoch wegen "besonderer Umstände" zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Richterin betonte, dass die Familie dringend zwei Ernährer benötige und die letzte Strafe bereits länger zurückliege.
Richterin Krüske wies darauf hin, dass die damaligen Hilfen zwar unbürokratisch angeboten wurden, aber alle Angaben korrekt sein mussten. Die erschlichenen Gelder müssen vollständig zurückgezahlt werden, was die Richterin als "nicht einfach" bezeichnete. Das Paar räumte ein, "ordentlich Mist gebaut" zu haben, und erkannte das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Kein Einzelfall in Mecklenburg-Vorpommern
Nach Angaben des Schweriner Justizministeriums gab es in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende 2025 etwa 55 Gerichtsverfahren wegen Corona-Subventionsbetrug. Bereits 2023 hatte das gleiche Gericht einen 57-jährigen Mann aus der Seenplatte zu 21 Monaten Haft verurteilt, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden. Dieser hatte in fünf Bundesländern fingierte Anträge gestellt und insgesamt 29.000 Euro erhalten, die er ebenfalls zurückzahlen musste.



