CSD Dresden: Organisatoren ziehen gegen Stadt vor Gericht
CSD Dresden: Organisatoren gehen vor Gericht

Die Organisatoren des Christopher Street Day (CSD) in Dresden gehen juristisch gegen die Entscheidung der Stadt vor. Sie haben Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion Dresden eingelegt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht beantragt, wie der Verein CSD Dresden mitteilte. Unter den aktuellen Auflagen könne die Veranstaltung nicht stattfinden, betonte Vorstandssprecher Ronald Zenker. „Beim CSD geht es nicht um Bratwurst und Unterhaltung – es geht um politische Meinungsbildung im öffentlichen Raum.“

Hintergrund des Streits

Die Landesdirektion Dresden hatte Ende März verfügt, dass der CSD Dresden nicht in vollem Umfang als Versammlung eingestuft wird. Lediglich der Umzug am Abschlusstag sei eine Versammlung, nicht jedoch das mehrtägige Straßenfest mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen. Bei einer Einstufung als bloße Veranstaltung müssten die Organisatoren die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung vollständig selbst tragen.

Geplante Veranstaltung

Das CSD-Straßenfest ist vom 4. bis 6. Juni geplant und soll einen Umzug am letzten Tag beinhalten. Die Entscheidung der Landesdirektion stieß im Dresdner Rathaus auf Unverständnis. Der Verein CSD Dresden sieht in der Bewertung eine grundsätzliche Bedeutung, die weit über den Einzelfall hinausreicht. „Es geht nicht nur um die Durchführung des CSD in Dresden, sondern um die Frage, wie weit staatliche Stellen in die Einordnung und Ausgestaltung von Versammlungen eingreifen dürfen“, erklärte der Verein. Die Entscheidung werde Signalwirkung für CSDs und andere Versammlungen im gesamten Bundesgebiet haben.

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