EU-Ausschuss schützt CSU-Politikerin Niebler trotz Betrugsverdachts
EU-Ausschuss schützt CSU-Politikerin Niebler

Brüssel – Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich trotz eines Betrugsverdachts gegen die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler ausgesprochen. In einer nicht öffentlichen Sitzung lehnte eine Mehrheit der Mitglieder den entsprechenden Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ab, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.

Entscheidung liegt nun beim Plenum

Die endgültige Entscheidung über die Immunität von Niebler liegt nun beim Plenum des Europäischen Parlaments, das Mitte Mai wieder zusammentritt. Folgt die Mehrheit der Abgeordneten der Empfehlung des Rechtsausschusses, könnten die Ermittlungen der EUStA vorerst nicht fortgeführt werden. Niebler selbst bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments, stellvertretende CSU-Vorsitzende und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.

Vorwürfe: Mitarbeiter für parteifremde Aufgaben eingesetzt

Nach Informationen der dpa wird Niebler verdächtigt, über mehrere Jahre hinweg vom Parlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die in keinem direkten Bezug zu ihrer Abgeordnetentätigkeit standen. In einem Fall soll es um Unterstützung für ihre Arbeit als Honorarprofessorin gegangen sein. In einem anderen Fall soll Niebler eine ihrer Assistentinnen für den früheren Abgeordneten und Parteifreund Bernd Posselt arbeiten lassen haben.

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Verteidigungsstrategie: Glaubwürdigkeit der Zeugin angezweifelt

Brisant ist der Fall auch deshalb, weil Niebler im November zunächst öffentlich zugesichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein. Im Laufe der Zeit setzte ihre Verteidigungsstrategie jedoch vor allem darauf, die Glaubwürdigkeit und Integrität der Hauptbelastungszeugin in Zweifel zu ziehen. Ziel war es, die Aufhebung der Immunität zu verhindern, die für weitere Ermittlungen notwendig ist. Bei der Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber aufgrund ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament einzog.

Von Unterstützern Nieblers wurde kolportiert, dass sich die ehemalige Mitarbeiterin vermutlich nur deshalb bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass die Politikerin aus München unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise als Nachrückerin ins Parlament nachrücken.

Keine Stellungnahme von Niebler und EUStA

Sowohl Niebler als auch die Europäische Staatsanwaltschaft wollten auf Anfrage keine Fragen zu dem laufenden Verfahren beantworten. Für die EUStA stellt die Empfehlung des Rechtsausschusses einen Rückschlag dar, da sie sich zum Ziel gesetzt hat, allen Hinweisen auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich nachzugehen. Sollte das Plenum der Position des Ausschusses folgen, könnten die Ermittler das Vorgehen des Parlaments jedoch noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Kritik an der Entscheidung des Ausschusses

Aus Parlamentskreisen hieß es zur Abstimmung im Ausschuss, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei teilweise ungenau gewesen und es habe den Verdacht gegeben, dass das Verfahren aus politischen Gründen initiiert worden sei, um Niebler zu schädigen. Den Abgeordneten droht nun eine Debatte darüber, ob Zweifel an der Integrität einer Zeugin dazu führen sollten, dass die unabhängige Europäische Staatsanwaltschaft nicht ermitteln kann – zumal der Staatsanwaltschaft auch Dokumente als Beweismaterial vorgelegt wurden.

Besonders heikel ist die Angelegenheit, weil der Ausschuss nach Informationen der dpa nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Kritiker der Entscheidung befürchten, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, die Entscheidung sei nicht auf Grundlage einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren Informationen getroffen worden – zumal Niebler auch stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses ist.

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Linke fordert Aufklärung

Der Fraktionschef der Linken im Europaparlament, Martin Schirdewan, forderte Niebler auf, unabhängige Ermittlungen zu ermöglichen und sich nicht hinter Ausreden zu verstecken. „Die Vorwürfe der Europäischen Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Wir Linken haben deshalb für die Aufhebung der Immunität gestimmt. Es braucht jetzt eine lückenlose Aufklärung“, sagte der deutsche Politiker der dpa. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht zu wissen, ob ihr Geld zweckentfremdet worden sei. „Wenn das so ist, dann muss es Konsequenzen geben“, forderte er.

Missbrauch von EU-Geld immer wieder Thema

Vorwürfe des Missbrauchs von EU-Geld durch Abgeordnete des Europaparlaments gibt es immer wieder. Im März vergangenen Jahres sorgte die Verurteilung der Frontfrau der rechten französischen Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wegen Veruntreuung von EU-Mitteln für Schlagzeilen. In dem Prozess ging es um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete von Le Pens Partei.