Urteil des Landesgerichts Bonn
Der ehemalige Steueranwalt und Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bonn hat damit mehrere Verurteilungen wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Zunächst berichtete der WDR darüber.
Der 75-Jährige war bereits in getrennten Verfahren vom Landgericht Bonn sowie vom Landgericht Wiesbaden schuldig gesprochen worden. In Bonn erhielt er 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Das Wiesbadener Gericht verurteilte ihn später zu weiteren acht Jahren und drei Monaten Haft. Beide Strafen wurden nun zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren zusammengeführt. Berger sitzt seit 2022 in Haft.
Verbrechen für zehn Milliarden Euro
Cum-Ex-Geschäfte gelten als einer der größten Steuerskandale der Bundesrepublik. Dabei ließen sich Banken und Investoren Kapitalertragsteuern auf Dividenden mehrfach erstatten, obwohl diese nur einmal oder gar nicht gezahlt worden waren. Diese Deals waren hauptsächlich zwischen 2006 und 2011 weitverbreitet. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro.
Berger gilt als einer der zentralen Vordenker dieses Systems. Die Justiz sieht in ihm einen maßgeblichen Wegbereiter der Cum-Ex-Modelle in Deutschland. Das Urteil ist rechtskräftig.



