Deutsche Wohnen: Landgericht Berlin verhandelt erneut über 14,5-Millionen-Euro-Bußgeld
Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE hat vor dem Berliner Landgericht eine neue Verhandlungsrunde erreicht. In dem Verfahren wird dem Unternehmen vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen zu haben, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Jahr 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro, der seitdem die Gerichte beschäftigt.
Verteidigung beantragt Verfahrenseinstellung wegen Verjährung
Zu Beginn der aktuellen Verhandlung beantragten die Verteidiger des Unternehmens die Einstellung des Verfahrens. Sie argumentierten, dass Verjährung eingetreten sei. Die für Bußgeldsachen zuständige Kammer hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Die Anwälte von Deutsche Wohnen, das seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, betonten, dass sich das Unternehmen gegen die behaupteten Verstöße verteidige und viele offene Rechtsfragen bestehen, die Neuland beträten.
Komplexer Rechtsweg mit EuGH-Entscheidung
Der Fall hat bereits einen langen und komplexen Rechtsweg hinter sich. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bußgeldbescheid und stellte das Verfahren ein, weil die Datenschutzbehörde keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt hatte. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete.
Der EuGH entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben. Allerdings betonte das Gericht, dass ein Bußgeld nur verhängt werden dürfe, wenn der Verstoß „schuldhaft“ begangen wurde. Das Verfahren wurde daraufhin an das Landgericht zurückverwiesen, das nun klären muss, ob Deutsche Wohnen SE tatsächlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.
Behörde kritisiert unerlaubte Datenspeicherung
Die Berliner Datenschutzbehörde hatte in ihrem Bußgeldbescheid kritisiert, dass im Archiv des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern unerlaubt gespeichert gewesen seien. Dazu gehörten Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über finanzielle Verhältnisse. Ein Verteidiger entgegnete, es handele sich um einen „Datenfriedhof, auf den niemand unberechtigt Zugriff hatte“. Das Unternehmen habe bereits seit 2009 Daten nach einer bestimmten Methode „verklebt“.
Gericht erwägt mögliche Verständigung
Das Gericht stellte während der Verhandlung die Frage einer möglichen Verständigung in den Raum. Nach vorläufiger Bewertung gehe aus den Akten hervor, dass das Unternehmen im Tatzeitraum Maßnahmen zur Etablierung eines neuen Archivsystems ergriffen und dieses im März 2019 in Betrieb genommen habe. Der Kammer sei nicht bekannt, dass es danach zu weiteren Beanstandungen der Verwaltungsbehörde gekommen sei, was darauf hindeute, dass der Datenschutzverordnung wohl Genüge getan worden sei.
Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage bis zum 27. März terminiert, in denen die komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragen weiter vertieft werden sollen. Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisend für die Anwendung der DSGVO bei großen Immobilienunternehmen sein.



