Digitale Gewalt: Bundesregierung plant umfassendes Gesetz gegen Cyberstalking und Deepfakes
Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetz gegen digitale Gewalt, um herabwürdigende Bilder schneller aus dem Internet zu entfernen und Täter wirksamer zu bestrafen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will noch in diesem Frühjahr einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die gravierenden Folgen digitaler Gewalt für Betroffene zu mindern, die oft überwältigt und hilflos sind.
Was versteht man unter digitaler Gewalt?
Digitale Gewalt umfasst alle Formen von Belästigung, Bedrohung oder Missbrauch, die mithilfe digitaler Technologien ausgeübt werden. Dies geschieht im Internet, in sozialen Netzwerken, über Messenger-Dienste, per E-Mail oder auf anderen digitalen Plattformen. Häufig zielt diese Gewalt darauf ab, Betroffene bloßzustellen oder einzuschüchtern. Zu den typischen Erscheinungsformen zählen:
- Verhetzende oder diskriminierende Äußerungen
- Doxing, also die unerlaubte Veröffentlichung privater Daten
- Unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Inhalt
- Digitale Überwachung, etwa durch heimlich installierte Apps
- Deepfakes, also manipulierte oder KI-generierte Bilder, Audios oder Videos
- Cybermobbing und Cyberstalking
- Die digitale Verbreitung privater Nacktaufnahmen durch rachsüchtige Ex-Partner
Besonders betroffen: Frauen und junge Menschen
Vor allem Frauen und junge Menschen sind von digitaler Gewalt betroffen. Müserref Tanriverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Dimr) berichtet, dass Betroffene oft überwältigt sind. Einerseits durch die rasante Verbreitung privater oder gefälschter Bilder im Internet, die innerhalb weniger Stunden enorme Dimensionen annehmen kann. Andererseits nutzen Täter häufig Werkzeuge, die sie schwer identifizierbar machen. Die psychischen Auswirkungen solcher Taten können gravierend sein und reichen von Angstzuständen bis hin zu sozialer Isolation.
Rechtliche Lücken und geplante Reformen
Bisher gibt es im Strafrecht Schutzlücken, insbesondere bei pornografischen Deepfakes oder der Herstellung voyeuristischer Aufnahmen im öffentlichen Raum. Ein aktueller Fall, in dem zwei junge Frauen in einer Sauna heimlich gefilmt wurden, ohne dass der Täter Konsequenzen fürchten musste, hat diese Defizite deutlich gemacht. Justizministerin Hubig plant daher "passgenaue neue Regelungen", um diese Lücken zu schließen. Ihr Ziel ist es, dass Betroffene ihre Rechte einfach einklagen können und schnell erreichen, dass die Verbreitung entsprechender Inhalte gestoppt wird.
Maßnahmen und Unterstützung für Betroffene
Betroffene digitaler Gewalt können sich auf verschiedene Weise zur Wehr setzen. Beleidigung und üble Verleumdung sind auch im Internet strafbar, ebenso wie die Erpressung mit intimen Fotos (Sextortion). Wichtig ist es, Beweise zu sichern und Anzeige zu erstatten. Beratungsstellen wie Hate Aid bieten Unterstützung an. Plattformbetreiber sind verpflichtet, leicht zugängliche Meldewege für digitale Gewalt anzubieten, doch bei weniger offensichtlich rechtswidrigen Inhalten ist eine schnelle Löschung oft nicht gewährleistet.
Forderungen von Experten und Politik
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert eine ausreichende finanzielle Unterstützung für Beratungsstellen, die insbesondere Frauen helfen, Beweismittel zu sichern. Zudem seien Fortbildungsmaßnahmen für Beamte in Polizei und Staatsanwaltschaft notwendig, um deren technologisches Wissen zu verbessern. "Strafverschärfungen alleine reichen nicht", betont Tanriverdi. Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, sieht in digitaler Gewalt auch ein Werkzeug, um Menschen einzuschüchtern und aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Er betont: "Debattenräume auf Social-Media-Plaltformen fordern erst dann demokratische Meinungskultur, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich gegen Angriffe im digitalen Raum wehren können."



