Eltern nach fast verhungerten Zwillingen zu Bewährungsstrafen verurteilt
Das Landgericht Zwickau hat zwei Eltern wegen schwerer Vernachlässigung ihrer Kleinkinder zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die damals 13 Monate alten Zwillinge waren in einem lebensbedrohlichen Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem sie monatelang nur mit Muttermilch ernährt worden waren.
Schwere Gesundheitsschäden durch Mangelernährung
Die Kinder litten unter gravierenden Gesundheits- und Entwicklungsstörungen, darunter Hirnatrophie, die durch die extreme Mangel- und Unterernährung verursacht wurde. Laut Anklage wiesen beide Jungen einen deutlich zu kleinen Kopfumfang auf, was auf eine schwere Schädigung des Gehirns hindeutet. Die behandelnden Ärzte gaben an, dass den Kindern wenig später der Tod gedroht hätte.
Die Eltern, die ein sogenanntes „Aussteigerleben“ führten und Schulmedizin grundsätzlich ablehnten, brachten die Kinder erst im September 2023 in ein Krankenhaus, nachdem eine Zeugin das Jugendamt auf den kritischen Gesundheitszustand aufmerksam gemacht hatte. Bei einem der 2022 geborenen Kinder hatte es zudem Komplikationen bei der Geburt gegeben.
Sorgerecht bleibt bei der Familie trotz gravierender Folgen
Obwohl die Zwillinge schwere Entwicklungs- und Gedeihstörungen erlitten haben und in ihrer motorischen und kognitiven Entwicklung dauerhaft beeinträchtigt bleiben, blieb das Sorgerecht bei den Eltern. Das Gericht begründete dies damit, dass die Familie nicht „auseinandergerissen“ werden sollte. Die Eltern hätten sich einsichtig und geständig gezeigt.
Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, mit einer Bewährungszeit von jeweils vier Jahren. Zu den Auflagen gehören:
- Regelmäßige Vorstellungen der Kinder bei Kinderärzten
- Wahrnehmung verordneter Therapien
- Einhalten von Klinikterminen
Die Familie wird im Rahmen eines umfangreichen Förderprogramms unter Aufsicht des Jugendamtes betreut. Die Kinder waren monatelang im Universitätsklinikum Dresden und anschließend in einer Rehaklinik in Kreischa untergebracht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Staatsanwaltschaft oder den Verteidigern angefochten werden. Der Fall unterstreicht die schwerwiegenden Konsequenzen von Kindesvernachlässigung und die schwierige Abwägung zwischen strafrechtlicher Sanktion und dem Wohl der betroffenen Kinder.



