Polens Ex-Minister Ziobro flieht aus Ungarn in die USA
Ex-Minister Ziobro flieht von Ungarn in die USA

Der von Polen wegen Korruptionsverdachts gesuchte Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro hat sein Asyl in Ungarn verlassen und hält sich nun in den USA auf. „Gestern bin ich hierhergeflogen“, sagte der Politiker der rechtskonservativen PiS dem Sender Telewizja Republika. Die USA seien „die stärkste Demokratie der Welt“.

Vorwürfe gegen Ziobro

Polens Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den 55 Jahre alten Ex-Minister der früheren PiS-Regierung wegen 26 Straftatbeständen. Dazu zählen der Verdacht auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Veruntreuung von umgerechnet 35 Millionen Euro. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 25 Jahre Haft. Ziobro bezeichnet die Vorwürfe als „halsbrecherisch“ und sieht sich aus politischen Gründen verfolgt.

Flucht aus Ungarn

Im vergangenen Jahr war Ziobro zusammen mit seinem ehemaligen Stellvertreter Marcin Romanowski nach Ungarn geflohen. Dort hatte ihnen der mittlerweile abgewählte Regierungschef Viktor Orban politisches Asyl gewährt. Beide gehören der rechtskonservativen PiS an, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Ungarns neuer Ministerpräsident Peter Magyar hatte jedoch angekündigt, dass sein Land die beiden Politiker nicht länger schützen werde.

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Diplomatische Spannungen

Ziobros Ausreise könnte das Verhältnis Polens zu Ungarn und den USA belasten. Polens Justizminister Waldemar Zurek kündigte an, Warschau werde beide Länder um Auskunft bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage Ziobros Ausreise aus Ungarn und die Einreise in die USA ohne gültige Dokumente möglich gewesen sei. Das polnische Außenministerium hatte Ziobros Reisepass nach dessen Flucht nach Ungarn für ungültig erklärt. Zurek kündigte zudem ein Auslieferungsersuchen an die USA an.

Ziobro zeigt sich unbeeindruckt

Ziobro sagte dazu in den USA, er habe keine Angst vor einem Gerichtsverfahren. „Ein unabhängiges amerikanisches Gericht ist ganz bestimmt ein unabhängiges Gericht, wenn sie also ein Auslieferungsverfahren einleiten wollen, nur zu.“

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