Gerichtsprozess in Braunschweig: Aussage gegen Aussage bei schweren Vorwürfen
Im Landgericht Braunschweig hat ein aufsehenerregender Strafprozess begonnen, bei dem ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter und eine Lehrerin aus Niedersachsen wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs angeklagt sind. Während die 52-jährige Pädagogin aus Goslar die gegen sie erhobenen Vorwürfe einräumte, bestritt der 69-jährige Hartmut Ebbing, ein früheres FDP-Mitglied aus Berlin, jegliche Tathandlungen entschieden.
Anklage wirft sexuelle Handlungen an siebenjährigem Jungen vor
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft beiden Angeklagten vor, im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Lehrerin vorgenommen zu haben. Der Frau wird zusätzlich zur Last gelegt, Bilder dieser Taten angefertigt und an den Mitangeklagten geschickt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie davon ausging, er würde sich darüber freuen.
Für die Verlesung der Anklageschrift benötigte der zuständige Staatsanwalt lediglich fünf Minuten. Den Ermittlungen zufolge sollen sich die beiden Beschuldigten im Jahr 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt und eine kurze sexuelle Beziehung eingegangen sein.
Chatverläufe enthüllen verstörende Inhalte
In den digitalen Nachrichtenverläufen zwischen den beiden soll es schnell um sexuelle Themen gegangen sein. Der ehemalige Politiker habe in den Chats wiederholt auf entsprechende Inhalte angespielt, darunter ein Lebensmodell mit Freikörperkultur, sogenanntes "Familienpetting" sowie Fotos von leicht bekleideten oder nackten Kindern.
Die Mutter von acht Kindern, die laut Anklage auf der Suche nach einem Partner gewesen sei, räumte vor Gericht ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Unter Tränen gestand die Frau: "Ich habe es gemacht." Sie gab an, immer wieder dazu gedrängt worden zu sein. Als die Nachrichten ihres Gegenübers immer fordernder wurden und der Begriff der Kinderpornografie für sie immer klarer wurde, habe sie den Kontakt abgebrochen.
Angeklagter bestreitet physische Kontakte
Der 69-jährige Hartmut Ebbing berichtete in seiner Einlassung von jahrelangen suchtartigen Neigungen. In Bezug auf die Beziehung zur Mitangeklagten räumte er "ständiges Drängeln" in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Der ehemalige Politiker bestand jedoch darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien gehandelt habe. Sein reales sexuelles Interesse habe ausschließlich der Frau gegolten.
"Ich habe kein Kind angefasst", betonte Ebbing mehrfach während seiner Aussage. Dieser Darstellung widersprach die Lehrerin entschieden. Sie gab an, beobachtet zu haben, wie der Mitangeklagte ihren siebenjährigen Sohn bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Ebbing wies diese Schilderung als "schlicht falsch" zurück und beharrte darauf, dass es immer nur um Fantasien gegangen sei.
Vorgeschichte: Bewährungsstrafe aus Berliner Verfahren
Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den aktuellen Prozess in Niedersachsen war ein bereits abgeschlossenes Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist seit etwa einem Jahr rechtskräftig.
Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler schließlich zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Nach Bekanntwerden der Braunschweiger Anklage reagierten sowohl die FDP als auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing hatte von 2017 bis 2021 für die Liberalen im Bundestag gesessen und bei der DIG das Amt des Schatzmeisters innegehabt.
Schneller Verfahrensverlauf erwartet
Für das Braunschweiger Verfahren waren ursprünglich nur vier Verhandlungstage geplant. Nach dem Verlauf des Prozessauftakts könnten davon sogar noch Termine wegfallen. Die Strafkammer hörte zu den Einlassungen der beiden Angeklagten lediglich eine Polizistin als Zeugin.
Zudem sollte ein früherer Partner der 52-Jährigen befragt werden, da die beiden fünf gemeinsame Kinder haben. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass dieser Mann zu den angeklagten Taten nichts beitragen kann. Nach aktueller Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden, ein Urteil wäre dann am 20. März möglich.
Bis zur Urteilsverkündung gilt für beide Angeklagte die Unschuldsvermutung. Der Prozess steht exemplarisch für die Schwierigkeiten von Gerichten, bei schweren Vorwürfen zwischen widerstreitenden Aussagen zu unterscheiden und die Wahrheit zu ermitteln.



