Fall Fabian: Landgericht Rostock prüft Mordanklage - Frist läuft bis 6. Mai
Fall Fabian: Landgericht prüft Anklage - Frist bis 6. Mai

Fall Fabian: Landgericht Rostock prüft Mordanklage - Frist für Prozessbeginn läuft bis 6. Mai

Im tragischen Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow befindet sich die Tatverdächtige seit Anfang November des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Das Landgericht Rostock prüft derzeit intensiv die erhobene Mordanklage. Sollte diese zugelassen werden, könnte der Prozess noch vor Ablauf einer wichtigen Frist Anfang Mai beginnen.

Entscheidung über Zulassung der Anklage steht bevor

Eine Sprecherin des Rostocker Landgerichtes erläuterte auf Anfrage, dass die zuständige Kammer versucht, bis Mitte oder Ende April über die Zulassung der Mordanklage zu entscheiden. Sollte die Kammer die Anklage zulassen, könnten die Ladungsfristen eingehalten werden und der erste Hauptverhandlungstermin noch vor Ablauf der Sechs-Monatsfrist am 6. Mai erfolgen.

Diese Frist läuft seit dem Tag der Verhaftung der Tatverdächtigen am 6. November 2025. Sollte die Hauptverhandlung bis zum 6. Mai nicht beginnen, müsste die Akte dem Oberlandesgericht vorgelegt werden, das dann über eine mögliche Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden würde. Das Landgericht will entsprechend über die Entscheidung informieren, ob die Anklage vollständig oder geändert zugelassen oder eben nicht zugelassen wird.

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Hintergrund des tragischen Falls

Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte vorige Woche Anklage wegen Mordes gegen die seit Anfang November 2025 in Untersuchungshaft sitzende 29-jährige Tatverdächtige erhoben. Nach früherer Aussage ihres Anwalts stritt die Frau die Tat als Zeugin ab. Als Beschuldigte äußerte sie sich bislang nicht zur Sache. Eine eingereichte Haftbeschwerde blieb erfolglos.

Der aus Güstrow stammende achtjährige Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Der Leichnam des Kindes wurde vier Tage später rund 15 Kilometer südlich von Güstrow an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt. Die durchgeführte Obduktion ergab eindeutig, dass Fabian Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.

Die Ermittlungen in diesem besonders tragischen Fall haben die Region Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus tief bewegt. Die Justizbehörden arbeiten unter hohem Zeitdruck, um die notwendigen Verfahrensschritte vor Ablauf der Frist abzuschließen und so einen geordneten Prozessablauf zu gewährleisten.

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