Freispruch in Wermelskirchen: Brandanschläge bleiben unaufgeklärt – Indizien zu schwach
Freispruch nach Brandanschlägen in Wermelskirchen

Freispruch nach verheerenden Brandanschlägen in Wermelskirchen

Das Landgericht Köln hat am Dienstag einen 34-jährigen Mann vom Vorwurf der schweren Brandstiftung und des mehrfachen versuchten Mordes freigesprochen. Die Entscheidung fiel aufgrund erheblicher Beweismängel, wie das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich machte. Es gebe „viel zu wenige Indizien, um den Angeklagten zu verurteilen“, hieß es darin. Der Angeklagte hatte während des gesamten Verfahrens geschwiegen, was die Beweislage zusätzlich erschwerte.

Die Brandnacht zu Pfingsten 2025

In der Nacht zum Pfingstsamstag 2025 brach in der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Wermelskirchen eine Brandserie aus. Drei Mehrfamilienhäuser in fußläufiger Entfernung zueinander in der Innenstadt standen in Flammen. Die örtliche Feuerwehr war schnell überfordert und musste Verstärkung aus umliegenden Gemeinden anfordern. Insgesamt waren 220 Rettungskräfte im Einsatz, die etwa 30 Personen aus den brennenden Gebäuden retteten. Die Brände verursachten erhebliche Sachschäden und traumatisierten die Bewohner nachhaltig.

Psychische Belastungen der Opfer

Im Prozess schilderten Überlebende ihre traumatischen Erlebnisse. Ein 30-jähriger Mann, der aus dem Iran stammt, berichtete unter Tränen, wie er in seiner Wohnung eingeschlossen war und eine Abschiedsnachricht an seine Frau schickte. „Noch drei Minuten, dann ist mein Leben vorbei“, habe er gedacht, als brennende Dachteile herabstürzten und Flammen im Treppenhaus die Flucht blockierten. Er und andere Opfer leiden seither unter schweren psychischen Folgen, darunter nächtlichen Ängsten und anhaltenden Belastungsstörungen.

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Fehlende Beweise und unklare Motive

Die Ermittlungen hatten zunächst den Verdacht auf eine rassistisch motivierte Tat geweckt, da in den betroffenen Häusern überwiegend Familien mit Migrationsgeschichte lebten. Doch sowohl die Ermittler als auch das Gericht schlossen dieses Motiv später aus. Da der Angeklagte keine Aussagen machte, stützte sich das Gericht ausschließlich auf die vorliegenden Indizien, die jedoch als zu schwach bewertet wurden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.

Folgen des Urteils und offene Fragen

Mit dem Freispruch wurde der Untersuchungshaftbefehl gegen den 34-Jährigen sofort aufgehoben. Ihm steht nun eine Entschädigung für die mehrmonatige Untersuchungshaft zu. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigte an, die Urteilsbegründung zunächst zu prüfen, bevor über weitere Schritte wie Rechtsmittel oder neue Ermittlungen entschieden wird. Ein Prozessbeteiligter äußerte am Rande der Verhandlung die Frustration vieler: „Das ist zutiefst unbefriedigend, dass ein Täter weiterhin frei herumläuft.“ Die Brandanschläge in Wermelskirchen bleiben damit vorerst unaufgeklärt, und die Opfer müssen mit der Unsicherheit leben, dass der oder die Täter nicht gefasst wurden.

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