Elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sollen Frauen künftig besser vor Angriffen von Männern schützen, die ihnen bereits Gewalt angetan haben. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das Familiengerichten explizit die Anordnung von Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt ermöglicht.
Warnsystem für Opfer
Zusätzlich können Opfer auf Wunsch ein Gerät erhalten, das sie alarmiert, wenn sich ihr Peiniger trotz eines bestehenden Annäherungsverbots nähert. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Betroffenen erhöhen und präventiv wirken.
Hintergrund des Gesetzes
Das Gesetz zielt darauf ab, die Lücke im bestehenden Schutzsystem zu schließen. Bisher waren Fußfesseln vor allem im Strafrecht üblich, nicht jedoch im Familienrecht. Mit der Neuregelung können Gerichte nun schneller und gezielter eingreifen, um Frauen vor wiederholter Gewalt zu bewahren.
Die Entscheidung des Bundestages wurde von vielen Seiten begrüßt, insbesondere von Frauenrechtsorganisationen, die seit Langem eine Ausweitung der elektronischen Überwachung fordern. Kritiker hingegen warnen vor einer zu starken Überwachung und möglichen Grundrechtseingriffen.
Das Gesetz tritt voraussichtlich nach der Sommerpause in Kraft. Weitere Details folgen in Kürze bei BILD.



