Graffiti-Sprayer in Schwerin bei illegaler Aktion von Polizei überführt
Im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch sind am Sonntagabend zwei 19-jährige Graffiti-Sprayer von der Polizei auf frischer Tat gestellt worden. Die beiden jungen Männer waren dabei, die Wand einer Sporthalle in der Andrej-Sacharow-Straße mit verschiedenen Farben zu besprühen, wie die Polizei am Montag offiziell mitteilte.
Irrtum über legale Graffiti-Fläche als Begründung
Bei der Befragung durch die Beamten gaben die beiden 19-Jährigen an, sie seien davon ausgegangen, dass es sich bei der besprühten Fläche um eine für Graffiti freigegebene Fläche handele. Dieser Irrtum konnte sie jedoch nicht vor rechtlichen Konsequenzen bewahren. Gegen die beiden Männer wurde umgehend ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.
Die Ermittlungen wurden durch einen Zeugenhinweis ausgelöst, der die Polizeibeamten direkt zu dem Sprayer-Duo führte. Die schnelle Reaktion der Polizei ermöglichte es, die beiden noch während ihrer illegalen Aktion zu stellen.
Polizei klärt über legale Graffiti-Flächen auf
Die Polizei nutzte den Vorfall, um erneut auf die Regelungen für legale Graffiti-Flächen in Schwerin hinzuweisen. Die offiziell freigegebenen Flächen für Graffiti-Kunst sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin veröffentlicht und können dort von Interessierten eingesehen werden.
Zudem betonten die Behörden, dass legal nutzbare Flächen im Stadtgebiet durch entsprechende Hinweisschilder deutlich gekennzeichnet sind. Diese Maßnahmen sollen sowohl Graffiti-Künstlern als auch der Allgemeinheit Klarheit darüber verschaffen, wo solche künstlerischen Aktivitäten erlaubt sind und wo nicht.
Der Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, sich vor dem Sprayen über die lokalen Regelungen zu informieren. Während Graffiti als Kunstform anerkannt ist, bleibt das unbefugte Besprühen fremden Eigentums eine Straftat, die mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann.



