Staatsanwaltschaften ermitteln nach Hasskommentaren gegen Influencerpaar
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Beleidigung eingeleitet. Dies betrifft einen Beschuldigten aus Salzgitter, der im Internet verächtliche Kommentare gegenüber dem Influencerpaar Lisa-Marie Straube und Furkan Akkaya veröffentlicht haben soll. Die Ermittlungen wurden aufgrund des Wohnsitzes des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft Braunschweig übergeben.
Trauer öffentlich geteilt – und angegriffen
Lisa-Marie Straube und Furkan Akkaya, bekannt durch ihre Teilnahme an der RTL-Show Temptation Island, hatten im Februar auf Instagram den plötzlichen Tod ihres vier Monate alten Sohnes Xavi bekannt gegeben. In der Folge sahen sie sich mit einer Welle hasserfüllter Kommentare konfrontiert. Ein besonders gravierender Vorwurf lautete, das Paar würde den Tod ihres Kindes öffentlichkeitswirksam vermarkten. In einem Kommentar wurde sogar behauptet, dem toten Kind gehe es jetzt besser.
Straube zeigte mehrere dieser Postings bei den Behörden an. „Besonders denjenigen, die unser totes Kind mit dem Abscheulichsten beleidigt haben, will ich vor Gericht in die Augen sehen“, erklärte sie gegenüber der Bild-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Äußerungen strafrechtlich als Beleidigung zu werten sind oder ob es sich um – wenn auch pietätlose – Meinungsäußerungen handelt.
Weitere Ermittlungen in Wuppertal
Neben dem Verfahren in Braunschweig wird ein weiteres Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft in Wuppertal geprüft. Dies betrifft einen möglichen weiteren Verfasser von Hasskommentaren. Das Influencerpaar, das zuletzt in Dortmund lebte, hatte nach der Teilnahme an Temptation Island geheiratet und zwei Kinder bekommen. Die Show selbst war im vergangenen Jahr wegen frauenverachtender Szenen in die Kritik geraten.
Die Ermittlungsbehörden betonen, dass die Prüfung der Kommentare sorgfältig erfolgt, um zwischen strafbaren Beleidigungen und geschützten Meinungsäußerungen zu unterscheiden. Der Fall wirft erneut Fragen zum Umgang mit Hass im Netz und den Grenzen der Meinungsfreiheit auf.



