Hitlergruß auf Wahlplakat: AfD-Politiker muss 11.600 Euro Strafe zahlen
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem seiner Wahlplakate verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde in diesem Verfahren freigesprochen. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden.
Bewusste Provokation durch Geste auf Wahlkampfplakat
Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers aus dem Landtagswahlkampf des Jahres 2024. Auf diesem Plakat sind zwei Erwachsene zu sehen, die ihre Arme über drei sitzende Kinder heben. Darüber steht der Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft sah in der dargestellten Haltung eine deutliche Ähnlichkeit mit dem verbotenen Hitlergruß und leitete deshalb Ermittlungen ein. Die Verteidigung des Abgeordneten argumentierte hingegen, dass die Geste keinerlei Ähnlichkeit mit dem Hitlergruß aufweise und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden.
Landtag lehnte Immunitätsantrag der AfD mehrheitlich ab
Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hatte vor dem Prozess versucht, das Strafverfahren zu stoppen, indem sie Immunität für ihren Abgeordneten Wilko Möller beantragte. Dieser Antrag wurde vom Parlament jedoch mehrheitlich abgelehnt. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt äußerte sich dazu mit den Worten: „Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan.“ Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, was den politischen Kontext des Falls unterstreicht.
Vorwürfe gegen Werbegrafiker und bewusste Billigung
Die Staatsanwaltschaft warf dem mitangeklagten Werbegrafiker vor, er habe das Bild für das Wahlplakat extra gespiegelt, um den Eindruck zu erwecken, der abgebildete Mann hebe den rechten Arm. Wilko Möller soll das Plakat, das während des Wahlkampfes in Frankfurt (Oder) aushing, gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot solcher Symbole gewusst habe. Der Politiker wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete das Verfahren als „rein politische Sache“. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung von einer bewussten Provokation aus, was die Schwere der Tat unterstreicht.



