IS-Mitglied in Leipzig festgenommen: Iraker soll zwischen 2016 und 2017 für Terrororganisation gekämpft haben
IS-Mitglied in Leipzig festgenommen: Iraker kämpfte 2016-2017

IS-Mitglied in Leipzig festgenommen: Iraker soll zwischen 2016 und 2017 für Terrororganisation gekämpft haben

In Leipzig ist am Mittwoch ein mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festgenommen worden. Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) vollstreckten dabei einen Haftbefehl des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Februar. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den irakischen Staatsangehörigen Rakan A., der nun schweren Vorwürfen gegenübersteht.

Dringender Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass gegen den Beschuldigten ein dringender Verdacht bestehe. Rakan A. wird vorgeworfen, sich als Jugendlicher mit Verantwortungsreife sowie als Heranwachsender mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben. Dies stellt einen Verstoß gegen die Paragrafen 129a und 129b des Strafgesetzbuchs dar und wird mit hohen Haftstrafen geahndet.

Kampfeinsätze im Irak zwischen 2016 und 2017

Laut dem Haftbefehl des Bundesgerichtshofs soll sich der Iraker spätestens im Sommer 2016 im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen haben. Bis März 2017 sei er bei verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation eingesetzt worden, heißt es in den Ermittlungsunterlagen. Während dieser Zeit war der IS im Irak und Syrien besonders aktiv und verübte zahlreiche Anschläge sowie Kriegsverbrechen.

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Vorführung vor Ermittlungsrichter und Untersuchungshaft

Der festgenommene Rakan A. wurde bereits am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt. Dort wurde ihm der Haftbefehl offiziell eröffnet und er kam in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen werden nun intensiviert, um die genauen Umstände seiner Beteiligung an den Aktivitäten des IS aufzuklären.

Die Festnahme unterstreicht die anhaltenden Bemühungen deutscher Sicherheitsbehörden, mutmaßliche Terroristen zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Der Fall zeigt, dass auch Jahre nach den Hauptaktivitäten des IS im Nahen Osten die Aufarbeitung dieser Verbrechen weitergeht. Die Zusammenarbeit zwischen BKA, Bundesgerichtshof und Generalbundesanwaltschaft hat sich in dieser Operation als effektiv erwiesen.

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