Jugendamt und Bekannte im Fall verhungerter Säugling entlastet
Im tragischen Fall eines vier Monate alten Mädchens, das in Brunsbüttel verhungert ist, hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe drei Nebenverfahren eingestellt. Das Jugendamt und zwei Bekannte der Familie müssen keine Strafverfolgung fürchten. Die Eltern hingegen sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt und sitzen in Untersuchungshaft.
Ermittlungen entlasten Jugendamt
Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow erklärte, die umfangreichen Ermittlungen hätten ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung eingehalten wurden. Gegen einen Mitarbeiter war wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt worden, doch es fehlten Hinweise auf ein Unterlassen, das für den Tod des Säuglings oder die Gesundheitsverschlechterung der damals knapp dreijährigen Zwillingsgeschwister verantwortlich sein könnte. Dieses Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Bekannte konnten Zustand nicht erkennen
Zwei weitere eingestellte Verfahren betrafen Bekannte der Eltern. In einem Fall bestand ein örtliches Näheverhältnis, doch es gab keine Anzeichen für versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen der Kinder. Einem anderen Beschuldigten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er um den lebensbedrohlichen Zustand des später verstorbenen Kindes wusste oder kurz vor dem Todeseintritt anwesend war.
Eltern wegen Mordes angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe wirft den Eltern vor, gemeinschaftlich durch Unterlassen einen Mord begangen zu haben. Sie sollen das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt haben. Wegen der einmonatigen Leidenszeit wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen. Der Prozessbeginn ist noch nicht festgesetzt, die Geschwister wurden anderweitig untergebracht.
Der Säugling war Ende September in Brunsbüttel in seinem Zuhause gestorben – dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern. Die Ermittlungen unterstreichen die komplexen Umstände des Falls, während die Hauptverantwortung bei den Eltern liegt.



