Justizsenatorin stoppt Bewerberauswahl in Berlin - Kritik wächst
Justizsenatorin stoppt Bewerberauswahl - Kritik wächst

Justizsenatorin stoppt Bewerberauswahl in Berlin - Kritik wächst

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat rechtliche Bedenken gegen die Praxis geäußert, Bewerber mit Migrationshintergrund bei Stellen im Landesdienst zu bevorzugen. Sie hält dieses Vorgehen für verfassungswidrig und griff in ein bereits abgeschlossenes Auswahlverfahren ein, was zu erheblicher Kritik führte.

Eingriff in Auswahlverfahren

Badenberg stützt sich auf eine Einschätzung der Fachabteilung ihres Hauses sowie ein externes Gutachten. Im Herbst 2025 intervenierte sie in ein inhaltlich abgeschlossenes Auswahlverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und verhinderte die Einstellung zweier Bewerberinnen mit Migrationshintergrund. Beide hatten bereits eine positive Vorabmitteilung erhalten, dass sie als Staatsanwältinnen auf Probe eingestellt werden würden – normalerweise eine Formalie, die in diesem Fall nicht eingehalten wurde.

In der offiziellen Antwort der Justizverwaltung heißt es: „Eine Einstellung der beiden Bewerberinnen konnte unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese nicht erfolgen.“ Von fünf Stellen wurden am Ende nur zwei besetzt, eine Bewerberin hatte ihre Bewerbung selbst zurückgezogen.

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Rechtliche und politische Konsequenzen

Eine der betroffenen Frauen zog vor das Verwaltungsgericht Berlin, wo ein Eilantrag auf vorläufige Einstellung in den Probedienst der Staatsanwaltschaft vorliegt. Die Justizverwaltung wollte sich dazu nicht äußern, während der Gesamtstaatsanwaltsrat, eine Art Personalrat, scharfe Kritik äußerte: „Dieses Ergebnis können wir so nicht akzeptieren, zumal uns die Gründe dafür nicht vermittelt werden konnten und sich auch sonst nicht erhellen.“

Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Walter wirft Badenberg vor, die Justiz zu schwächen. Er argumentiert, dass die „willkürliche Auslegung von Recht und Gesetz“ praktische Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft habe, die angesichts des demografischen Wandels mehr Personal einstellen müsse.

Politische Debatte im Abgeordnetenhaus

Der Umgang von Justizsenatorin Felor Badenberg mit dem Partizipationsgesetz soll Thema im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses werden. Dem Gremium liegen entsprechende Anträge der Fraktionen von Linke, AfD und Grünen für die nächste Sitzung am 25. März vor. Zuvor will Walter das Thema bereits im Ausschuss für Integration und Gleichstellung ansprechen und die für das Gesetz zuständige Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) zu ihrer Haltung befragen.

Das Partizipationsgesetz wurde im Sommer 2021 beschlossen mit dem Ziel, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden zu erhöhen. Es sieht unter anderem vor, dass bei der Stellenbesetzung Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt werden sollen. Die aktuelle Kontroverse zeigt, wie umstritten diese Regelung in der Praxis ist und welche rechtlichen Herausforderungen sie mit sich bringt.

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