Klette-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Gericht in Verden
Klette-Anwalt kritisiert Gericht scharf

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle hat die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten und schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben. Der Anwalt von Klette kritisierte die Rahmenbedingungen des Verfahrens vor dem Landgericht Verden als unverhältnismäßig. „Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren“, sagte der Verteidiger und verwies auf die hohen Sicherheitsvorkehrungen, den speziellen Sondergerichtssaal sowie den Transport seiner Mandantin in einem Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen. „Das hat mit Verlaub mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun“, betonte er.

Kritik an der Auswahl des Richters und Einsatz von KI

Der Anwalt bemängelte zudem, dass der Vorsitzende Richter speziell für diesen Fall ausgesucht worden sei, was bei einem „normalen Raubverfahren“ nicht üblich wäre. Darüber hinaus warf er dem Gericht vor, während des Verfahrens gegen diverse Gesetze und Richtlinien verstoßen zu haben. Insbesondere kritisierte er die Verwendung von Künstlicher Intelligenz zur Auswertung von Daten. Die KI habe nur belastende Informationen für die Ermittler herausgefiltert. Es handele sich um ein kommerzielles Produkt eines israelischen Unternehmens, weshalb die Daten nicht für die Urteilsfindung verwendet werden dürften, so der Jurist.

Zweifel an DNA-Spuren und Sachverständigen

Die Verteidigung bezweifelte auch die Aussagekraft der am Tatort gefundenen DNA-Spuren. Der Anwalt kritisierte, dass Sachverständige nicht vor Gericht zu ihren Gutachten befragt werden konnten, wodurch deren Expertise nicht überprüfbar gewesen sei. Die in Berlin festgenommene Klette steht seit März 2025 vor Gericht. Laut Anklage soll sie gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsauflagen statt, was die Verteidigung als unangemessen für ein Raubverfahren ansieht.

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