Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Künftig soll eine Selbstanzeige nicht mehr grundsätzlich vor Strafe schützen. „Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt“, sagte der SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. „Kriminelle dürfen sich nicht mehr so einfach freikaufen können.“
Kritik an bestehenden Regelungen
Klingbeil betonte, dass niemand darauf spekulieren solle, straffrei auszugehen, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei drohender Entdeckung eine Selbstanzeige erstatte. „Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zu Lasten von uns allen“, so der Minister.
Aktuelle Rechtslage
Steuerhinterziehung wird in der Regel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind bis zu zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt – also bevor etwa eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt wurde. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden; bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen hinzu.
Geplante Gesetzesänderung
Im Bundesfinanzministerium wird dem Bericht zufolge beklagt, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe. Sie verleite dazu, Steuern zu hinterziehen und sie erst kurz vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären. Das Ministerium will deshalb eine Gesetzesänderung vorschlagen, nach der die Selbstanzeige künftig „oberhalb bestimmter Schwellenwerte“ nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. Klingbeil sagte: „Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein.“
Aktionsplan gegen Steuerkriminalität
Der Vorstoß ist Teil eines umfassenden Aktionsplans zur besseren Bekämpfung von Steuerkriminalität. Dazu gehört auch, dass die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern personell und technisch aufgerüstet wird. Künftig sollen Daten der Finanzbehörden zentral auf einer Plattform gespeichert und mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. „Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch“, sagte Klingbeil.
Statistische Daten
Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5.154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung bis zu 25.000 Euro ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen, die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen worden, heißt es im Monatsbericht des Finanzministeriums aus dem November 2025.



