„Knockout 51“-Prozess: Haft- und Bewährungsstrafen für Neonazi-Kampfsportgruppe in Jena
Knockout 51: Haft- und Bewährungsstrafen in Jena

Urteile im zweiten „Knockout 51“-Prozess: Haft und Bewährung für Rechtsextremisten

Im zweiten großen Verfahren gegen die gewaltbereite Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ hat das Oberlandesgericht in Jena nun die Urteile verkündet. Drei Angeklagte, die als Mitglieder oder Unterstützer der rechtsextremen Vereinigung identifiziert wurden, müssen sich vor Gericht verantworten. Der Hauptangeklagte, ein 27-jähriger Mann, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 35 und 44 Jahren erhielten Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist und somit möglicherweise noch angefochten werden kann.

Gericht sieht kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung

Während der Urteilsverkündung erläuterte der Vorsitzende Richter Matthias Blaszczak die Entscheidung des Gerichts. Er stellte klar, dass es sich bei „Knockout 51“ nicht lediglich um einen Kampfsportverein handelte, sondern vielmehr um einen Teil einer politischen Strategie. Die Gruppe sei von Anfang an darauf ausgelegt gewesen, Gewaltstraftaten zu begehen. Allerdings betonte Blaszczak, dass es nicht das Ziel der Vereinigung war, Menschen zu ermorden oder totzuschlagen. Obwohl es Indizien für solche Absichten gab, wies der Richter darauf hin, dass gewichtige Gegenindizien existieren. Beispielsweise verwies er auf einen Vorfall, bei dem ein als Feind betrachteter Mann lediglich einen Kopfstoß erhielt, obwohl die Gelegenheit für einen Messerangriff bestanden hätte.

Vor diesem Hintergrund stufte das Gericht „Knockout 51“ erneut als kriminelle Vereinigung ein. Diese Bewertung steht im Kontrast zur Position des Generalbundesanwalts, der in der Gruppe eine terroristische Vereinigung sieht. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit diese Einstufung nicht unterstützt und die Gruppierung ebenfalls als kriminell klassifiziert. „Knockout 51“ wurde ursprünglich in Eisenach gegründet und versuchte, sich in der westthüringischen Stadt als eine Art Ordnungsmacht zu präsentieren, mit dem ambitionierten Ziel, einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu etablieren.

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Kritik am Urteil und Forderungen nach einem Verbot

Das Urteil des Oberlandesgerichts stößt auf deutliche Kritik von verschiedenen Seiten. Ein Sprecher der Demokratieberater von Mobit äußerte, dass das Urteil nicht angemessen sei, wenn man die regionale und bundesweite Bedeutung von „Knockout 51“ berücksichtige. Er warf dem Gericht vor, die reale und militante Präsenz der Gruppierung in Eisenach zu unterschätzen. Offenbar habe das Gericht den Beteuerungen der Angeklagten geglaubt, dass in abgehörten Chats formulierte Tötungsabsichten nicht ernst gemeint gewesen seien.

Die Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss kritisierte das Urteil scharf und sprach von einer weiteren Verharmlosung der massiven Neonazi-Gewalt, die von „Knockout 51“ ausgegangen sei. Sie forderte ein entschlosseneres Vorgehen der Behörden gegen die Gruppierung, auch außerhalb des Gerichtssaals. König-Preuss appellierte an das Thüringer Innenministerium, „Knockout 51“ zu verbieten. Sie wies darauf hin, dass im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2000 kein Verbot von rechten Vereinigungen ausgesprochen wurde, obwohl es rechtlich möglich wäre, gegen rechtsextreme Vereine vorzugehen, die ausschließlich in Thüringen aktiv sind.

Hintergrund und bisherige Verfahren

In diesem zweiten „Knockout 51“-Prozess hatte der Generalbundesanwalt drei Männer angeklagt, die als Führungsfiguren oder wichtige Unterstützer der Gruppe galten. Die Anklage forderte Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren, während die Verteidiger der Angeklagten auf Freisprüche plädierten. Bemerkenswert ist, dass der älteste Angeklagte für die Partei „Die Heimat“, ehemals bekannt als NPD, im Stadtrat von Eisenach sitzt.

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Bereits in einem ersten Verfahren hatte das Oberlandesgericht Jena vier Rechtsextremisten, die als führende Mitglieder von „Knockout 51“ identifiziert wurden, zu Haftstrafen verurteilt. Auch dieses Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die wiederholten Prozesse unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Justiz, mit der rechtsextremen Gewalt und den Strukturen von „Knockout 51“ umzugehen, während gleichzeitig die Debatte über die angemessene rechtliche Einordnung und die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Gruppierungen weiterhin kontrovers geführt wird.