Knockout-51-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für Rechtsextreme
Knockout-51-Prozess: Haftstrafen für Rechtsextreme gefordert

Knockout-51-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für Rechtsextreme

Nach mehr als 50 Verhandlungstagen hat der Vertreter des Generalbundesanwalts im zweiten Prozess um die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ vor dem Oberlandesgericht Jena seine Strafforderung gestellt. Für die drei Angeklagten werden mehrjährige Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert.

Zentrale Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Stefan Oehme, erklärte in seinem Plädoyer, dass zwei der Angeklagten im Alter von 27 und 35 Jahren zentrale Mitglieder der Gruppierung gewesen seien. Der jüngere von ihnen soll sogar zu den Gründern von „Knockout 51“ gehört haben. Der dritte Angeklagte, 44 Jahre alt, wird der Unterstützung der Vereinigung beschuldigt.

„Wer heutzutage das staatliche Gewaltmonopol infrage stellt, der stellt nicht nur das friedliche Zusammenleben infrage“, betonte Oehme während seiner Ausführungen. „Wer so handelt, greift den Staat insgesamt an.“ Der älteste Angeklagte sitzt für die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ im Stadtrat von Eisenach.

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Ideologische Hinwendung zum Nationalsozialismus

In seinem Plädoyer unterstrich der Bundesanwalt die gewaltbereite Natur der Gruppe aus Sicht der Ermittler. Besonders deutlich machte er, dass die ideologische Hinwendung zum Nationalsozialismus aus Sicht der Bundesanwaltschaft das Fundament von „Knockout 51“ gewesen sei.

Die beiden jüngeren Angeklagten seien maßgeblich für die ideologische Schulung der Gruppenmitglieder verantwortlich gewesen und hätten sich dabei an den Werten des Nationalsozialismus orientiert. Über den 27-jährigen Angeklagten sagte Oehme: „Ihm ging es darum, Hass zu verbreiten.“

Radikalisierung und Gewaltpläne

Laut den Ermittlungen habe sich die Gruppierung im Laufe der Zeit radikalisiert – auch unter maßgeblicher Mitwirkung der aktuell Angeklagten. Während „Knockout 51“ zunächst 2019 als kriminelle Vereinigung gegründet worden sei, habe es sich ab 2021 um eine terroristische Vereinigung gehandelt.

Die Mitglieder hätten für den Straßenkampf trainiert und dabei auch tödliche Waffen wie Äxte, Macheten und sogar Schusswaffen gegen politische Gegner einsetzen wollen. „Das Kampfsporttraining war daher an keinen sportlichen Kriterien ausgerichtet“, erklärte Oehme.

Hintergrund der Gruppierung

Bei „Knockout 51“ handelt es sich laut Ermittlungsbehörden um eine in Eisenach gegründete Gruppierung, die sich vor allem in der westthüringischen Stadt als Ordnungsmacht präsentierte und dort versucht hatte, einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu schaffen. Nach den Erkenntnissen der Ermittler waren die Mitglieder der Gruppe allerdings in vielen Teilen Deutschlands unterwegs, um etwa während Demonstrationen von Corona-Leugnern Polizisten anzugreifen.

In Eisenach verübten sie Gewalttaten gegen Menschen, die sie als Feinde ansahen. Unter dem Eindruck von Angriffen von Links- auf Rechtsextreme hätten die Angeklagten geplant, angebliche Notwehrsituationen zu provozieren, um Menschen dann zu töten.

Erstes Verfahren und rechtliche Einordnung

In einem ersten Verfahren wegen „Knockout 51“ waren vom Oberlandesgericht in Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof die Entscheidung im Januar 2026 wegen Detailfehlern bei der Strafzumessung aufhob.

Das Thüringer Oberlandesgericht muss deshalb auch in diesem ersten Verfahren noch einmal verhandeln. Anders als der Generalbundesanwalt sahen sowohl das Oberlandesgericht als auch der Bundesgerichtshof in „Knockout 51“ eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung.

Ausblick auf das Verfahren

Bei den nächsten Verhandlungsterminen sollen die Plädoyers der Verteidiger folgen. Wann ein Urteil in dem aufwändigen Prozess fallen wird, ist derzeit noch unklar. Die Bundesanwaltschaft bleibt jedoch bei ihrer Einschätzung, dass es sich bei „Knockout 51“ um eine gefährliche rechtsextreme Gruppierung handelt, die das staatliche Gewaltmonopol systematisch untergraben wollte.

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