Lebenslange Haft für 23-jährigen Afghanen nach tödlichem Messerangriff in Güstrow
Das Landgericht Rostock hat einen 23-jährigen Mann aus Afghanistan wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Richter bezeichnete die Tat in seiner Urteilsbegründung als eine Tragödie, die aus blinder Wut und Raserei heraus begangen wurde.
Die tödliche Attacke in der Asylbewerberunterkunft
Am 26. August des vergangenen Jahres erstach der Angeklagte in einer Asylbewerberunterkunft in Güstrow einen Landsmann mit insgesamt 14 Messerstichen. Zudem verletzte er den Cousin des Opfers mit einem Stich in den Rücken lebensgefährlich. Laut Richter handelte der Täter aus dem Gefühl einer vermeintlichen Ehrverletzung und Kränkung heraus, die er jedoch selbst verursacht hatte.
Der Richter betonte in seiner Begründung: Wer in dieser Intensität mehr als zehnmal auf jemand anderen einsteche, der wolle dieses Leben vernichten. Da geht es um nichts anderes. Der will den anderen töten. Das ist Absicht. Das Opfer habe bei der brutalen Attacke keinerlei Chance gehabt, sich zu verteidigen oder zu fliehen.
Gegenstimmen der Verteidigung und Rechtsmittel
Die Verteidigung hatte in ihrem Schlussvortrag auf eine deutlich mildere Strafe plädiert. Sie argumentierte für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren wegen versuchten Totschlags sowie Totschlags in einem minder schweren Fall. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte die lebenslange Haft.
Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision beim zuständigen höheren Gericht eingelegt werden, was bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch einmal überprüft wird.
Einblick in die Urteilsfindung
Der Richter verwies in seiner ausführlichen Begründung darauf, dass die extreme Gewalt des Angriffs – charakterisiert durch die 14 Messerstiche – eindeutig auf Tötungsabsicht schließen lasse. Die blinde Wut und Raserei des Täters habe zu einer Situation geführt, in der menschliches Leben brutal ausgelöscht wurde, ohne dass das Opfer eine Möglichkeit zur Gegenwehr hatte.
Die Verhandlung hat in der Region Mecklenburg-Vorpommern für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt, da sie nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch die komplexen Hintergründe in Asylbewerberunterkünften beleuchtet. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die hohe Bedeutung, die dem Schutz des Lebens und der Ahndung von Gewalttaten in der deutschen Justiz beigemessen wird.



