Lebenslange Haft für verheerende Brandstiftung in Berlin-Marzahn
Nach einem tragischen Brand mit zwei Todesopfern in einer Doppelhaushälfte in Berlin-Marzahn hat das Berliner Landgericht einen 29-jährigen ehemaligen Bewohner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten des zweifachen Mordes, vierfachen Mordversuchs und der besonders schweren Brandstiftung schuldig.
Rache als Motiv für die verhängnisvolle Tat
Laut den Ermittlungen legte der Monteur, der wie die Opfer aus Polen stammt, in der Nacht zum 28. September 2025 gegen 2.35 Uhr im Erdgeschoss der Unterkunft Feuer. Auslöser soll ein Streit gewesen sein, bei dem sich der Angeklagte durch einen Mitbewohner gedemütigt fühlte. Aus Rache für diese Demütigung habe er den Brand gelegt, urteilte das Gericht.
Richter Matthias Schertz betonte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte den Tod aller Mitbewohner bewusst in Kauf genommen habe. „Er handelte heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen“, so der Vorsitzende Richter. Die genaue Methode der Brandlegung konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Flucht ohne Warnung und schwere Folgen
Die Flammen breiteten sich laut Gerichtsurteil schnell aus – „möglicherweise schneller, als er erwartet hatte“. Statt seine schlafenden Landsleute zu warnen, verließ der Angeklagte das Haus. Ein Mitbewohner beobachtete ihn dabei, wie er mit einem Tuch vor Mund und Nase seine Tasche packte.
Die Folgen waren verheerend: Zwei Männer im Alter von 23 und 38 Jahren wurden tot in der ausgebrannten Doppelhaushälfte aufgefunden. Vier weitere Bewohner konnten sich über ein Fenster im ersten Obergeschoss retten, erlitten dabei jedoch teils erhebliche Verletzungen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zur Zahlung von 120.000 Euro Schmerzensgeld an einen der schwerverletzten Nebenkläger.
Verteidigung und gerichtliche Bewertung
Die Verteidigerin des Angeklagten plädierte auf Freispruch und verwies auf alternative Ursachen wie einen möglichen Elektrobrand. Ihr Mandant sei in Panik geraten und zu seiner Mutter gefahren, um Sicherheit zu suchen. Fahrlässigkeit durch unbeteiligte Personen könne nicht ausgeschlossen werden.
Das Gericht wies diese Einwände jedoch zurück. Nach zweimonatiger Beweisaufnahme stellte Richter Schertz klar: „Wir haben ein ganz kleines Zeitfenster, in dem sich die Brandlegung abgespielt haben kann“. Der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt am Ort des Geschehens aufgehalten, und es gebe keine Anhaltspunkte für einen Unglücksfall.
Die Staatsanwaltschaft hatte neben der lebenslangen Haft auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch unmöglich gemacht hätte. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht, da die Tat aus einem spontanen Entschluss entstanden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



