Lebenslange Haft für Bekannten nach Frauenmord im Krötentunnel von Sindelfingen
Lebenslange Haft für Frauenmord im Krötentunnel

Lebenslange Haft für Bekannten nach Frauenmord im Krötentunnel von Sindelfingen

Etwas mehr als ein Jahr nach dem grausamen Fund einer Frauenleiche in einem Krötentunnel in Sindelfingen hat das Landgericht Stuttgart den früheren Bekannten der Toten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer zeigte sich bei der Urteilsverkündung am 20. März 2026 absolut überzeugt, dass der 47-jährige Ukrainer die neun Jahre jüngere Frau in einem Waldgebiet ermordet und ihre Leiche anschließend versteckt hat. Ein Gerichtssprecher betonte, die Kammer habe „nicht die geringsten Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten gehabt.

Tatablauf und Entdeckung der Leiche

Nach den Ermittlungen und der Überzeugung des Gerichts lauerte der Täter seiner Bekannten Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald auf. Er riss die Frau auf ihrem Heimweg von einem E-Scooter und brachte sie um. Monatelang blieb der Tod der Frau unentdeckt, bis Waldarbeiter im Mai 2025 ihre Leiche in einem Krötentunnel unter einer Straße an einem Rückhaltebecken fanden. Dieser Fund löste eine intensive Fahndung aus, die vier Wochen später zur Festnahme des Tatverdächtigen aus dem Kreis Konstanz führte.

Beweislage und Ermittlungsergebnisse

Ins Visier der Ermittler geriet der Täter durch die akribische Auswertung von Verbindungs- und Funkzellendaten. In den Wochen vor der Tat hatte es demnach zahlreiche Telefonate oder Anrufversuche zwischen dem 47-Jährigen und der Frau gegeben, was auf eine intensive Kommunikation hindeutete. Mitentscheidend für die Verurteilung waren laut Gericht die Geodaten seines Handys. Diese zeigten, dass er bereits an den beiden Tagen jeweils vor der Tat rund drei Stunden am späteren Tatort auf die Frau gewartet hatte. Interessanterweise passierte sie diese Stelle an diesen Tagen jedoch nicht, wie der Richter in der Verhandlung erklärte.

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Zudem konnte der Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Alibi für die Zeit des Verbrechens vorweisen. Bei der Arbeit hatte er sich krankgemeldet, was die Ermittler als verdächtig werteten. Trotz dieser klaren Indizien konnte das Gericht kein genaueres Motiv für die Tat feststellen. Nach Zeugenaussagen soll es zuletzt viel Streit zwischen den beiden gegeben haben, was möglicherweise als Auslöser diente.

Urteil und rechtliche Folgen

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine lebenslange Haftstrafe plädierte. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und betont, der Angeklagte sei unschuldig. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung moderner Ermittlungstechniken wie Handyortung und Datenanalyse bei der Aufklärung schwerer Verbrechen.

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