Lebenslange Haft für Mord im Sindelfinger Wald: Frauenleiche im Krötentunnel entdeckt
Etwas mehr als ein Jahr nach dem grausamen Fund einer Frauenleiche in einem Krötentunnel in Sindelfingen hat das Landgericht Stuttgart den früheren Bekannten der Toten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer zeigte sich bei der Urteilsverkündung absolut überzeugt, dass der 47-jährige Ukrainer die neun Jahre jüngere Frau in einem Waldgebiet brutal ermordet und ihre Leiche anschließend versteckt hat. Ein Gerichtssprecher betonte, dass die Kammer „nicht die geringsten Zweifel“ an der Schuld des Mannes gehabt habe.
Tatablauf und Entdeckung der Leiche
Nach der Überzeugung des Gerichts lauerte der Täter seiner Bekannten bereits Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald auf. Er riss die Frau auf ihrem Heimweg gewaltsam von ihrem E-Scooter und brachte sie um. Monatelang blieb der Tod der Frau unentdeckt, bis Waldarbeiter im Mai desselben Jahres ihre Leiche in einem Krötentunnel unter einer Straße an einem Rückhaltebecken fanden. Dieser Fund löste eine intensive Ermittlungswelle aus, die schließlich zur Festnahme des Tatverdächtigen aus dem Kreis Konstanz nur vier Wochen später führte.
Beweislage und Ermittlungsergebnisse
Ins Visier der Ermittler geriet der Täter durch die akribische Auswertung von Verbindungs- und Funkzellendaten. In den Wochen vor der Tat hatte es demnach zahlreiche Telefonate oder Anrufversuche zwischen dem 47-Jährigen und der Frau gegeben, was auf eine intensive Kommunikation hindeutete. Mitentscheidend für die Verurteilung waren laut Gericht jedoch die Geodaten seines Handys. Diese zeigten eindeutig, dass er bereits an den beiden Tagen jeweils vor der Tat rund drei Stunden am späteren Tatort auf die Frau gewartet hatte. Interessanterweise passierte sie diese Stelle an diesen Tagen jedoch nicht, wie der Richter in seiner Erklärung darlegte.
Fehlendes Alibi und ungeklärtes Motiv
Zudem hatte der Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein stichhaltiges Alibi für die Zeit des Verbrechens. Bei seiner Arbeit hatte er sich krankgemeldet, was die Ermittler zusätzlich misstrauisch machte. Trotz dieser belastenden Indizien konnte kein genaueres Motiv für die Tat festgestellt werden
, wie das Gericht mitteilte. Nach Zeugenaussagen soll es zuletzt jedoch viel Streit zwischen den beiden gegeben haben, was möglicherweise als Auslöser diente.Urteil und weitere Schritte
Mit dem Urteil folgte das Gericht vollständig der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung hingegen setzte sich vehement für einen Freispruch ein, konnte die Kammer jedoch nicht überzeugen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, bis alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung moderner Ermittlungsmethoden in der Justiz, während gleichzeitig die menschliche Tragödie im Hintergrund bleibt.



