Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen erneut die Zustimmung zu ihrer Auslieferung nach Deutschland verweigert. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, erklärte die Neonazi vor Gericht. Der Prozess soll darüber entscheiden, ob Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Im Falle einer Auslieferung wäre ihre Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz vorgesehen.
Hintergrund der Verurteilung
Liebich war im Juli 2023 – damals noch unter dem männlichen Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh. Nach monatelanger europaweiter Fahndung wurde sie schließlich von tschechischen Beamten festgenommen und befindet sich seither in tschechischer Haft. Bereits kurz nach der Festnahme hatte Liebich eine Auslieferung abgelehnt, weshalb nun das Landgericht Pilsen über den Fall entscheidet.
Staatsanwaltschaft zeigt sich zuversichtlich
Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft Halle für den Fall zuständig. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota zeigte sich vor Prozessbeginn zuversichtlich: „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos.“ Das Gericht prüfe unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten korrekt gehandelt haben.
Befürchtungen von Liebich
Liebich äußerte vor Gericht die Sorge, in Deutschland in ein Männergefängnis eingewiesen zu werden, was sie als menschenverachtend und diskriminierend bezeichnete. Ihr drohten Mobbing durch andere Gefangene oder sogar, in den Selbstmord getrieben zu werden, so die Rechtsextremistin. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis Chemnitz gebracht wird, wo dann über die genaue Art der Unterbringung entschieden werden könnte.
Auftreten und Namensänderung
Vor Gericht erschien Liebich mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster. Nach der Verurteilung in Halle hatte sie ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen und den Namen von Sven in Marla Svenja geändert. Kritiker werfen ihr vor, das Selbstbestimmungsgesetz zu missbrauchen und den Schritt als Provokation zu nutzen. Das Auftreten könnte auch Einfluss darauf haben, wie sie die Haftstrafe in Deutschland verbüßen muss.
Ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle
Zudem könnte das Verhalten Liebichs eine noch ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle beeinflussen. Im März dieses Jahres hatte das Gericht im Süden Sachsen-Anhalts angekündigt, darüber zu befinden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben zufolge bereits im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.



