Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland
Liebich will Auslieferung nach Deutschland verhindern

Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Der verurteilte deutsche Rechtsextremist Marla Svenja Liebich, der derzeit in Tschechien in Auslieferungshaft sitzt, lehnt eine Rückführung nach Deutschland entschieden ab. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle gegenüber Medien. Die tschechischen Behörden haben diese Information offiziell übermittelt, und nun muss ein tschechisches Gericht über die Auslieferung entscheiden. Wie lange dieses Verfahren dauern wird, ist aktuell nicht absehbar. Liebich befindet sich momentan in Pilsen in Haft.

Nach langer Fahndung in Tschechien gefasst

Liebich war nach monatelanger internationaler Fahndung vor kurzem in Schönbach bei Asch in Tschechien festgenommen worden. Daraufhin kündigte die Staatsanwaltschaft an, einen Auslieferungsantrag zu stellen. Sollte die Auslieferung erfolgen, ist geplant, Liebich nach Chemnitz zu bringen, wo dann die sächsische Justiz für den Fall zuständig wäre. Im Juli 2023 wurde Liebich, damals noch unter dem Namen Sven Liebich, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Berufung und Revision scheiterten in der Folge.

Haftantritt verweigert und internationale Flucht

Eigentlich hätte Liebich die Haftstrafe spätestens Ende August 2025 im Frauengefängnis in Chemnitz antreten müssen, meldete sich jedoch nicht. Daraufhin erließen Polizei und Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl und starteten eine deutschlandweite Suche. Über die Plattform X behauptete Liebich, sich ins Ausland abgesetzt zu haben. Viele Medien, darunter auch der SPIEGEL, berichteten über Liebichs früheren Vornamen Sven und die Vergangenheit als männlicher Neonazi. Liebich forderte zeitweise Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog diese Forderungen aber später zurück.

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Presserat weist Beschwerde zurück

Eine Beschwerde Liebichs beim Presserat wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt. Der Presserat begründete dies damit, dass es wahrscheinlich sei, Liebich habe die Änderung des Personenstands missbräuchlich vorgenommen, um zu provozieren und den Staat vorzuführen. Aus diesem Grund entschied sich der SPIEGEL, Liebich weiterhin mit männlichen Pronomen zu benennen. Der Fall hat auch Debatten über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst, das Liebich offenbar ausnutzt, wie in weiteren Berichten dargelegt wurde.

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