Mann gesteht Macheten-Mord an Mutter in Bottrop: Schuldunfähig durch Schizophrenie
Mann gesteht Macheten-Mord an Mutter: Schuldunfähig durch Schizophrenie

Mann gesteht Macheten-Mord an Mutter in Bottrop: Schuldunfähig durch Schizophrenie

Vor dem Essener Landgericht hat ein 30-jähriger Mann aus Bottrop ein schockierendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, seine eigene Mutter im August vergangenen Jahres mit einer Machete erschlagen zu haben. Die tragische Tat ereignete sich in der gemeinsamen Wohnung in Bottrop, wo die 59-jährige Frau auf einem Sofa lag und durch Schläge auf Kopf und Arme getötet wurde.

Wahnvorstellungen als Tatmotiv

Der Angeklagte schilderte dem Gericht, er habe unter schweren Wahnvorstellungen gelitten. In seiner psychotischen Episode fürchtete er, von seiner Mutter getötet zu werden, wenn er sie nicht zuvor umbringe. „Ich hatte panische Angst“, erklärte er den Richtern. Diese Aussage unterstreicht den psychischen Ausnahmezustand, in dem sich der Mann zum Zeitpunkt der Tat befand.

Machete vom Flohmarkt und Polizeialarm

Interessant ist die Herkunft der Tatwaffe: Die Machete hatte der 30-Jährige nach eigenen Angaben mehrere Jahre zuvor auf einem Flohmarkt erworben, da er Sammler sei. Nach der tödlichen Attacke alarmierte er selbst die Polizei, versuchte jedoch zunächst, den Verdacht auf unbekannte Täter zu lenken.

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Schuldunfähigkeit durch paranoide Schizophrenie

Die Staatsanwaltschaft Essen wertet die Tat als Totschlag, geht jedoch davon aus, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung an paranoider Schizophrenie zur Tatzeit schuldunfähig war. Eine strafrechtliche Verurteilung ist daher nicht möglich. Stattdessen droht im Falle einer Feststellung der Schuldunfähigkeit die unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Gefahren.

Gerichtsverfahren bis April angesetzt

Der Prozess am Essener Landgericht begann am Dienstag und wird voraussichtlich bis zum 20. April andauern. In den kommenden Verhandlungstagen werden Gutachten zur psychischen Verfassung des Angeklagten sowie weitere Zeugenaussagen erwartet. Das Gericht muss insbesondere klären, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie gegeben sind.

Dieser Fall wirft einmal mehr Fragen zur Behandlung psychisch kranker Straftäter und zum Schutz der Gesellschaft auf. Während der Täter aufgrund seiner Erkrankung nicht im klassischen Sinne bestraft werden kann, steht die Sicherheit der Öffentlichkeit im Vordergrund der gerichtlichen Entscheidungen.

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