Melanie Müller akzeptiert Geldstrafe nach Hitlergruß-Vorfall auf Konzert
Melanie Müller akzeptiert Urteil nach Hitlergruß

Melanie Müller akzeptiert Geldstrafe nach Hitlergruß-Vorfall

Die Schlagersängerin Melanie Müller hat nach eigenen Angaben entschieden, auf weitere juristische Schritte gegen ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu verzichten. Die 37-Jährige teilte auf ihrer Instagram-Seite mit, sie habe sich nach sehr reiflicher Überlegung dazu entschlossen, die Revision nicht weiter zu verfolgen. Zuvor hatte die Leipziger Volkszeitung über diesen Schritt berichtet.

Urteil des Landgerichts Leipzig

Das Landgericht Leipzig hatte die ehemalige RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar 2026 in zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 3500 Euro entspricht. Die Verteidigung hatte ursprünglich auf Freispruch plädiert und angekündigt, Revision beim Oberlandesgericht Dresden einzulegen. Mit Müllers Verzicht könnte das Urteil nun rechtskräftig werden.

Begründung für den Verzicht auf Revision

In ihrer Erklärung begründete Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde. Sie betonte jedoch, dass diese Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Müller bleibt bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziert sich ausdrücklich von jeglicher extremistischer Ideologie.

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Hintergrund des Falls

Laut Landgericht hatte Melanie Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, begründete die Entscheidung damit, dass die Angeklagte sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen ließ, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich niedriger einstufte.

Rechtliche Einwände der Verteidigung

Melanie Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger Adrian Stahl zurückgewiesen. Dieser argumentierte, dass es sich bei der Handbewegung um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt habe. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi. Überdies betonte der Rechtsanwalt, dass seine Mandantin keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei.

Die Entscheidung von Melanie Müller, das Urteil nun doch zu akzeptieren, markiert einen Wendepunkt in diesem rechtlich und medial aufgeladenen Fall. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf ihre Karriere und öffentliche Wahrnehmung auswirken wird.

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