Melanie Müller verzichtet auf Revision: Hitlergruß-Urteil wird rechtskräftig
Melanie Müller nimmt Hitlergruß-Urteil an

Melanie Müller verzichtet auf Revision: Hitlergruß-Urteil wird rechtskräftig

Die Schlagersängerin Melanie Müller hat nach eigenen Angaben auf eine Revision gegen ihr Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes verzichtet. Die 37-Jährige erklärte in einem ausführlichen Instagram-Statement, dass sie sich nach sehr reiflicher Überlegung gegen weitere juristische Schritte entschieden habe. Damit könnte das Urteil des Landgerichts Leipzig nun rechtskräftig werden.

Druck auf die Familie als entscheidender Grund

In ihrer öffentlichen Stellungnahme nannte die frühere RTL-Dschungelkönigin einen zentralen Grund für ihren Verzicht: Der immense Druck, der in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde. Gleichzeitig betonte Müller ausdrücklich, dass ihre Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziere sich nachdrücklich von jeglicher extremistischer Ideologie.

Gerichtsverfahren und Urteil im Detail

Mitte Januar 2026 hatte das Landgericht Leipzig die Entertainerin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt habe. Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig, erklärte, die Angeklagte habe sich zum Ende ihres Auftritts hinreißen lassen, den rechten Arm mehrfach nach oben zu strecken.

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Das Urteil fällt mit 70 Tagessätzen à 50 Euro vergleichsweise milde aus, was einer Gesamtsumme von 3.500 Euro entspricht. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch deutlich härter geurteilt: 160 Tagessätze à 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro. Die Kammer in zweiter Instanz bewertete Müllers aktuelle Einkünfte deutlich niedriger und reduzierte zudem die Anzahl der Tagessätze.

Verteidigung und bisheriger Prozessverlauf

Ursprünglich hatte die Verteidigung um Rechtsanwalt Adrian Stahl Revision beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt und auf Freispruch plädiert. Stahl argumentierte, die umstrittene Handbewegung sei lediglich eine anheizende Geste für das Publikum gewesen. Seine Mandantin mache diese Armbewegung schon bei vielen Konzerten – begleitend zum Schlachtruf Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi. Sie habe keine rechte Gesinnung und sei grundsätzlich unpolitisch.

Die Schlagersängerin hatte die gegen sie erhobenen Vorwürfe in beiden Verfahren stets bestritten. Mit ihrem nunmehrigen Verzicht auf weitere Rechtsmittel beendet sie den jahrelangen juristischen Prozess, der bereits im Januar 2026 mit der Berufungsverhandlung am Landgericht Leipzig seinen vorläufigen Höhepunkt fand.

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