Schwerer Messerangriff in Berlin: Angeklagter schweigt zu Mordvorwürfen
Rund ein halbes Jahr nach einem beinahe tödlichen Messerangriff in der Berliner Hasenheide hat am Landgericht der Hauptstadt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 20-jährige Angeklagte soll im September vergangenen Jahres einen 44-jährigen Mann im Volkspark so schwer mit einem Messer verletzt haben, dass das Opfer in akuter Lebensgefahr schwebte und notoperiert werden musste.
Angeklagter verweigert jede Aussage
Zu Prozessbeginn erklärte der Verteidiger, sein Mandant werde zu den schwerwiegenden Vorwürfen schweigen. Die Staatsanwaltschaft hat den jungen Mann zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass nach vorläufiger rechtlicher Bewertung auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich sei.
Nächtliche Begegnung endet mit Messerstichen
Laut Anklageschrift trafen sich Angeklagter und Opfer in der Nacht zum 14. September 2025 an einem U-Bahnhof und begaben sich anschließend gemeinsam in den Volkspark Hasenheide. Nach bisherigen Ermittlungen könnte es zunächst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sein. Plötzlich und ohne erkennbaren Anlass soll der damals 19-Jährige dann jedoch mit einem Messer mehrfach kraftvoll in Brust und Bauch des 44-Jährigen gestochen haben.
Festnahme durch Videoüberwachung
Der mutmaßliche Täter wurde am 13. Oktober 2025 festgenommen, nachdem die Polizei unter anderem Aufnahmen von Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe ausgewertet hatte. Seitdem befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Für das Gerichtsverfahren sind bislang drei weitere Verhandlungstermine bis zum 22. April angesetzt, in denen die genauen Umstände der Tat und mögliche Motive aufgeklärt werden sollen.
Die Schwere der Verletzungen des Opfers, das nach dem Angriff intensivmedizinisch behandelt werden musste, gibt den Ermittlern und der Justiz besonderen Anlass zur Sorge. Die Berliner Staatsanwaltschaft betont, dass bei Messergewalt mit lebensbedrohlichen Folgen stets auch der Vorwurf des versuchten Mordes geprüft werden müsse.



