Leipziger Messerattacke: Verurteilter legt Revision beim Bundesgerichtshof ein
Messerattacke Leipzig: Revision beim Bundesgerichtshof

Leipziger Messerattacke: Bundesgerichtshof muss über Revision entscheiden

Ein besonders brutaler Fall von häuslicher Gewalt in Leipzig beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Der wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilte 37-Jährige hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte. Damit muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit diesem tragischen Fall auseinandersetzen.

Lebenslange Haft mit besonderer Schuldschwere

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig hatte den Angeklagten für schuldig befunden, seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen und den gemeinsamen zehnjährigen Sohn mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar theoretisch möglich, praktisch jedoch nahezu ausgeschlossen macht.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung lediglich eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen beantragt hatte.

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Brutale Tat unter Alkoholeinfluss

Laut Gerichtsunterlagen drang der 37-jährige Deutsche im August des vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein. Im Eingangsbereich eskalierte eine Diskussion, woraufhin der Mann seiner Ex-Partnerin mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch stach.

In panischer Angst sprang die Frau aus dem Fenster des Kinderzimmers, während der Täter in diesem Raum den gemeinsamen Sohn vierzehn Mal mit dem Messer attackierte. Der zehnjährige Junge überlebte die lebensgefährlichen Verletzungen nur dank einer sofortigen Notoperation, während die Mutter ihrer Stichverletzung im Krankenhaus erlag.

Der Täter wurde noch am Tatort festgenommen und steht seitdem in Untersuchungshaft. Die nun eingereichte Revision bedeutet, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Leipzig auf mögliche Rechtsfehler überprüfen muss, bevor es rechtskräftig werden kann.

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