Mietschulden-Prozess gegen 13-fache Mutter in Bernburg eingestellt
Mietschulden-Prozess: Verfahren gegen 13-fache Mutter eingestellt

Am Amtsgericht Bernburg ist ein Strafverfahren gegen eine 13-fache Mutter und ihren inhaftierten Lebenspartner eingestellt worden. Die beiden waren wegen Mietschulden und Betrugs angeklagt. Strafrichter André Stelzner entschied, das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen.

Hintergrund des Falls

Ein Bernburger Vermieter hatte die Mutter von 13 Kindern sowie ihren Lebensgefährten, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Volkstedt eine Haftstrafe verbüßt, wegen versäumter Mietzahlungen angezeigt. Laut der von Staatsanwältin Löser verlesenen Anklageschrift beläuft sich der entstandene Schaden auf 2.960 Euro. Der 45-jährige Vermieter erklärte im Zeugenstand: „Ich habe bisher noch keinen einzigen Cent gesehen.“

Gründe für die Verfahrenseinstellung

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für eine strafbare Handlung. Richter Stelzner betonte, dass die Mietschulden allein nicht ausreichten, um einen Betrugsvorwurf zu begründen. Zudem sei die wirtschaftliche Situation der Angeklagten prekär gewesen, was die Zahlungsunfähigkeit erkläre. Das Verfahren wurde daher gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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Der Vermieter zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Er habe gehofft, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuerhalten. Die Angeklagten selbst äußerten sich nicht zu dem Vorwurf. Der Lebenspartner der Mutter befindet sich weiterhin in Haft, während die 13-fache Mutter sich um ihre Kinder kümmert.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Mietschulden in sozial schwierigen Lebenslagen. Experten fordern mehr Unterstützung für Familien in finanziellen Notlagen, um solche Konflikte zu vermeiden.

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