Millionen-Einbruch in Gelsenkirchen: Tresorraum nach Ermittlungen wieder freigegeben
Eineinhalb Monate nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen hat die Staatsanwaltschaft den Tresorraum der Bank offiziell wieder freigegeben. Bei dem aufsehenerregenden Verbrechen hatten bislang unbekannte Täter Ende Dezember mehr als 3.000 Schließfächer im Tresorraum aufgebrochen, nachdem sie zuvor ein Loch in eine dicke Betonwand gebohrt hatten. Die Einbrecher flüchteten mit Gold, Bargeld und anderen Wertsachen in Millionenhöhe. Die Polizei sucht weiterhin intensiv nach einer heißen Spur, die zu den Tätern führen könnte.
Großangelegte Ermittlungen mit Hunderttausenden Gegenständen
Mehrere hundert Polizeibeschäftigte haben teilweise rund um die Uhr im und am Tresor sowie in einem angrenzenden Archivraum gearbeitet, um die von den Tätern zurückgelassenen Gegenstände zu sortieren und zu dokumentieren. Nach der Tat lagen Hunderttausende Gegenstände aus den geplünderten Schließfächern chaotisch am Boden verstreut. Diese mussten systematisch geordnet, fotografiert und als Spurenträger oder Wertsache eingestuft werden. Die Polizei betonte, dass die sichergestellten Wertsachen zu einem späteren Zeitpunkt an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden sollen.
Appell an Schließfachkunden: Aussagen dringend benötigt
Die Polizei appellierte erneut eindringlich an die betroffenen Schließfachkunden, bei der Polizei über ihre gelagerten Gegenstände auszusagen. Bisher haben bereits mehr als 1.500 Kunden freiwillig Angaben gemacht. Die Behörden wiesen jedoch darauf hin, dass im weiteren Ermittlungsverlauf auch verpflichtende Vernehmungen möglich sein könnten. Über eine eigens eingerichtete Hotline können problemlos Termine für Aussagen vereinbart werden, um den Ermittlungsprozess zu beschleunigen.
Die aufwendigen Ermittlungen dauern an, während der Tresorraum nun wieder für reguläre Bankgeschäfte zur Verfügung steht. Die Suche nach den flüchtigen Tätern und der erbeuteten Beute bleibt jedoch eine herausfordernde Aufgabe für die Ermittlungsbehörden.



