Missen-Killer vor Gericht: Ehemann gesteht Tötung der Ex-Miss-Kandidatin
Missen-Killer vor Gericht: Ehemann gesteht Tötung

Der Fall erschüttert die Schweiz: Kristina J., eine ehemalige Miss-Schweiz-Kandidatin und Mutter zweier kleiner Töchter, wurde auf grausame Weise getötet und zerstückelt. Ihr Ehemann steht nun vor Gericht und behauptet, es sei Notwehr gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.

Die Tat und ihre Umstände

Kristina J. arbeitete als Catwalk-Trainerin und war eine bekannte Persönlichkeit in der Schweizer Model-Szene. Sie wurde zuletzt im März 2026 lebend gesehen. Kurz darauf fand die Polizei ihre Leichenteile in einem Mixer und in mehreren Müllsäcken. Der Ehemann, ein 42-jähriger Manager, wurde noch am Tatort festgenommen.

Die Version des Angeklagten

Vor Gericht erklärte der Mann, er habe sich in Notwehr befunden. Seine Frau habe ihn mit einem Messer angegriffen, nachdem ein heftiger Streit eskaliert sei. Er habe sie überwältigt und in Panik die Leiche zerstückelt. „Ich habe aus Angst gehandelt“, sagte er unter Tränen.

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Die Ermittlungen der Polizei

Die Ermittler zeichnen ein anderes Bild. Laut Obduktion wies die Tote zahlreiche Abwehrverletzungen auf, die auf einen längeren Kampf hindeuten. Zudem fanden sich Spuren von Betäubungsmitteln in ihrem Blut. Die Staatsanwaltschaft geht von einem geplanten Tötungsdelikt aus. „Die Notwehrbehauptung ist eine Schutzbehauptung“, so der Oberstaatsanwalt.

Der Prozessverlauf

Der Prozess begann am 9. Mai 2026 vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Verhandlung ist auf mehrere Tage angesetzt. Neben dem Angeklagten werden zahlreiche Zeugen gehört, darunter Nachbarn, Kollegen und die Eltern des Opfers. Die Öffentlichkeit zeigt großes Interesse, der Saal ist voll besetzt.

Die mögliche Strafe

Falls der Ehemann des Mordes für schuldig befunden wird, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags wäre eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren möglich. Das Gericht muss auch die psychische Verfassung des Angeklagten prüfen. Ein Gutachter soll klären, ob er zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.

Der Fall sorgt in der Schweiz für Entsetzen. Die Opferhilfe betreut die beiden Töchter des Paares, die bei den Großeltern untergekommen sind. Der Prozess wird fortgesetzt.

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